Praktikum 18 vs. 26 Wochen

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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madser
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Praktikum 18 vs. 26 Wochen

Beitrag von madser » Do, 13. Sep. 07, 12:09

Hallo,

ich wollte fragen ob einer Erfahrung wegen dem Fachpraktikum im Hauptstudium hat wegen der Länge. Konkret geht es darum ob nur die 18 Wochen als Pflichpraktikum angerechnet werden (von der Uni bestätigt) oder auch 8 Wochen mehr. Mein Praktikum geht nämlich 26 Wochen und jetzt ist die Frage wie der Vertrag aussehen muss, da im Pflichtpraktikum keine Sozialabgaben gezahlt werden müssen, ansonsten aber schon.
Ich hab bei Frau Hamann nachgefragt und sie hat gesagt, dass nur die 18 Wochen bestätigt werden und jetzt würde gerne wissen ob das so stimmt, oder ob ihr das auch anders hinbekommen habt.

Gruß

Marcus

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Dauergast
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Beitrag von Dauergast » So, 16. Sep. 07, 11:07

Ich hatte auch den Fall, dass die Firma mich länger (6 Monate) fürs Praktikum haben wollte als ich für die Uni noch brauchte (3 Monate). Ich habe deshalb 3 Monate als Pflichtpraktikum (sozialversicherungsfrei) gemacht und 3 Monate "freiwillig" (mit Sozialversicherung). Ist vor allem nervig wegen des Papierkrams, aber da die Firma das brutto für die Zeit angehoben hat, kommt für mich netto fast das gleiche raus. Wenn man zusätzlich die erworbenen Rentenansprüche bedenkt macht man vermutlich sogar plus dabei.

Insgesamt kommt mir im Fall von madser aber die Idee, dass Studenten doch eine bestimmte Zeit im Jahr (50 Tage?) sozialversicherungsfrei ARBEITEN können. Da es bei madser nur 8 Wochen sind, wäre das vielleicht eine Lösung.

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Beitrag von HerrSultan » Mo, 17. Sep. 07, 17:24

Hm, was ist das denn nun schon wieder...
Ich habe auch einen Praktikantenvertrag über 20 Wochen, weil es dann glatt 5 Monate sind und nicht viereinhalb.

Muß ich den Vertrag nun um 2 Wochen kürzen? Hier im Betrieb wissen die von solchen Regelungen nichts. Die machen wohl keinen Unterschied zwischen "Pflichtpraktikum" und "freiwilligem Praktikum" bzw. das wird hier dann eher als "freiwilliges" gewertet. Das wird das Praktikantenamt ja wohl trotzdem anerkennen, oder nicht?

Bekommt man eine Bescheinigung, daß man 18 Wochen lang ein Pflichtpraktikum machen "darf"?

Ich dachte, man muß einfach nur ein Praktikum machen, das die Anforderungen erfüllt und mindestens 18 Wochen lang ist?

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Beitrag von Spooky » Mo, 17. Sep. 07, 17:54

Steht auf dem Schein den man vom Prüfungsamt bekommt überhaupt die Länge des Praktikums?

Mir steht nämlich das gleiche Problem ins Haus, nur soll mein Praktikum ganze 7 Monate gehen.

Habe heute von einem Kom gehört, der schon sein Praktikum gemacht hat, dass auf dem Zettel keine Dauer steht.

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Beitrag von catfish » Di, 18. Sep. 07, 14:54

Letztendlich muss der Betrieb dafür Sorge tragen, dass alle gesetzlichen Abgaben (sprich: Renten- und Sozialversicherung, Lohn- und Kirchensteuer usw.) dem Beschäftigungsverhältnis entsprechend abgeführt werden. Mein Praktikumsbetrieb wollte z.B. eine Bestätigung vom Praktikantenamt, dass es sich um ein 18-wöchiges Pflichtpraktikum handelt und beschäftigt mich (nur) in diesem Zeitraum sozialversicherungsfrei. Dementsprechend steht auf meiner Gehaltsabrechnung unter "SV-pfl. Brutto" 0,00€.
Das Praktikum verlängert man ja sozusagen "auf eigene Faust", d.h. muss dich dein Betrieb auch in ein anderes Beschäftigungsverhältnis übernehmen ("normales" Praktikum vs. Pflichtpraktikum Uni) und evtl. Abgaben zahlen. Du musst auf der anderen Seite aufpassen, dass du nicht über die magischen 20 Stunden pro Woche (in der Vorlesungszeit) kommst, damit dir deine Krankenversicherung nicht aufs Dach steigt.

Gast

Beitrag von Gast » Di, 18. Sep. 07, 14:59

Also ich habe 20 Wochen gemacht und mich überhaupt um nichts derartiges gekümmert!

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Beitrag von HerrSultan » Di, 18. Sep. 07, 15:29

Genau so hatte ich das eigentlich auch vor. :-)

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Beitrag von madser » So, 23. Sep. 07, 18:55

Was jetzt bei mir rausgekommen ist: auf meinem Vertrag steht 1. Oktober bis 31. März und da wo ich unterschreiben muss, soll auch der für die Durchführung des Praktikums zuständige unterschreiben (von der Uni). Ich bin also damit zum Prüfungsamt, die mir aber sagten, dass die das nicht unterschreiben können sondern Prof. Harig (ET/IIW). Ich da hin - und habe keine Unterschrift bekommen ("die Zeit stimmt so nicht"). Find ich schon ganz schön bescheuert diese Regelung, mit genau 18 Wochen. Deswegen hab ich wohl noch einen Papierkrieg vor mir. Wenn jetzt nicht auf Bachelor/Master umgestellt wäre konnte man anregen, das zu ändern auf mindestens 18 Wochen/von mir aus auch max. 26. Denn für gewöhnlich sind die Praktikastellen 6 Monate ausgeschrieben, warum sollte man das nicht als Pflichpraktikum machen können? Zumal jetzt sicherlich viele sich (wie ich) die Semestergebühren sparen wollen und deswegen ein Urlaubssemester nehmen und man von daher auch keine Prüfungen mehr in der restlichen Zeit machen kann (in den 8 Wochen).

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