ordentlicher Student

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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sjm
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ordentlicher Student

Beitrag von sjm » Mi, 25. Jul. 07, 10:00

Hallo,

wollte mal wissen wann man als ordentlicher Student bezeichnet werden kann und wann nicht? und welche Vor- und nachteile hat man?

Ich hab gehört, dass man nur bis 15 stunden pro woche ( bis 400 EUR) arbeiten kann und wenn man mehr arbeitet ( >400 EUR) muss man viel in die kasse zahlen. Was lohnt sich und was nicht?
ich hab davon wirklich keine ahnung kann mir jemand helfen?
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Beitrag von wayne » Mi, 25. Jul. 07, 10:08

Ich versteh Deine Frage jetzt nicht kannst.
Möchtest Du die Einkommensgrenze für die Familienversicherung wissen?

Die liegt bei 380 bis 420 Euro, abhängig von jeder Krankenkasse.
Gilt aber auch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Danach musst Du Dich selbst versichern; darfst dann aber auch so viel Geld verdienen wie Du möchtest.

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Beitrag von sjm » Mi, 25. Jul. 07, 10:21

ja ich hab irgendwie gehört, wenn man mehr als ca.400 verdient kann man nicht mehr als ordentlicher Student student bezeichnet werden , heisst das NUR dass man sich selbst versichern muss oder bekommt man noch ein 1 schreiben von TUHH, was weiss ich: sie sind nicht mehr ordlicher stundet jetzt mussen sie insgesamt 1000 EURO pro sem zahlen.
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Beitrag von wayne » Mi, 25. Jul. 07, 10:26

Ich hab davon noch nie was gehört.

Macht im Rahmen der Einfuhr von Studiengebühren auch irgendwie noch weniger Sinn. Von 400 Euro kann man höchstens unter der Brücke leben.

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Beitrag von Schumi02 » Mi, 25. Jul. 07, 11:02

Wenn man über 400,-€ im Monat verdient, muß man Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Für die TU ändert sich nichts, man ist weiterhin ordentlicher Student.
Es ändert sich nur der Status für die Versicherung solange das Arbeitsverhältnis besteht. Verdient man wieder weniger ist man wieder Student. Man muß lediglich wieder alle Nachweise hinschicken.

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Beitrag von ups » Mi, 25. Jul. 07, 11:03

Fruchtalarm! hat geschrieben:Die liegt bei 380 bis 420 Euro, abhängig von jeder Krankenkasse.
Gilt aber auch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
Danach musst Du Dich selbst versichern; darfst dann aber auch so viel Geld verdienen wie Du möchtest.
naja, bleiben ja noch die ~7.5k pro jahr, damit man anspruch auf kindergeld hat und die <800euro im monat, damit man keine lohnsteuer zahlen muss...

wonach berechnen sich die 400euro eigentlich? jahresdurchschnitt? in den semesterferien darf man nämlich definitiv mehr arbeiten.
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Beitrag von Schumi02 » Mi, 25. Jul. 07, 11:06

Die 400,-€ berechnen sich nach Jahresdurchschnitt.

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Beitrag von ups » Mi, 25. Jul. 07, 12:01

sorry wenn ich nochmal frage: durchschnitt vom gesamteinkommen oder nur dem, was ich auch versteuern muss?
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Beitrag von wayne » Mi, 25. Jul. 07, 14:08

Wg. Lohnsteuer:

Lohnsteuerfreibetrag jährlich ca. 7150€, macht knapp unter 600€ / Monat. Alles darüber ist lohnsteuerpflichtig.

Woher hast du die <800€ ?

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Beitrag von thargor » Mi, 25. Jul. 07, 14:51

Fruchtalarm! hat geschrieben:Wg. Lohnsteuer:

Lohnsteuerfreibetrag jährlich ca. 7150€, macht knapp unter 600€ / Monat. Alles darüber ist lohnsteuerpflichtig.

Woher hast du die <800€ ?
Das stimmt so nicht:

Steuerfreibetrag: 7664 Euro
Arbeitnehmerpauschbetrag: 920 Euro
Vorsorgepauschale, falls keine Sozialabgaben gezahlt werden: 1134 Euro.
Macht zusammen 8584 Euro/809 monatlich. Im Zweifelsfall mal bei den Lohnsteuerhilfevereinen nachfragen.

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