Überschreiten Master Regelstudienzeit

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein

Antworten
Mahdi.sfh
TalkING. Newbie
TalkING. Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Mi, 15. Jan. 20, 14:43

Überschreiten Master Regelstudienzeit

Beitrag von Mahdi.sfh » Mi, 14. Sep. 22, 16:45

Hallo zusammen ,

Hat jemmand Erfahrung mit Überschreiten Master Regelstudienzeit ? oder von freunden gehort? wird mann wirklich exmatrikulliert falls keine anerkannte Grunden wie schwerwiegende Umstände nachweisen kann ? oder gibt es noch Chance um studium noch bis ein semestern nach dem Regelstudienzeit zu verlängern ? :cry: (11 semestern )

Danke im voraus

Benutzeravatar
Dennis Worry
Moderator
Moderator
Beiträge: 765
Registriert: So, 14. Okt. 07, 15:42

Re: Überschreiten Master Regelstudienzeit

Beitrag von Dennis Worry » Fr, 16. Sep. 22, 19:05

Du kannst eine Exmatrikulation durch das Widerspruchsverfahren um 1,5 Semester verzoegern. Dies sollte reichen. Es geht immer so:

1. Bescheid erhalten
2. Widerspruchsfrist einhalten
2.5 wird vom Pr[fungssausschuss bei der naechsten Sitzung besprochen. Sitzung immer ca. 5. wochen nach. semester beginn und eine woche vor Pruefungszeitraum beginn!
3. Neuen Bescheid bekomen. Falls die Yeit nnicht reicht, nochmal widersprecehn. Gleiche Regel wie bei 2.5.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
Hellgate Harburg (tm)
http://rs85.rapidshare.com/files/917478 ... LA1_Dl.pdf

Mahdi.sfh
TalkING. Newbie
TalkING. Newbie
Beiträge: 4
Registriert: Mi, 15. Jan. 20, 14:43

Re: Überschreiten Master Regelstudienzeit

Beitrag von Mahdi.sfh » Mo, 19. Sep. 22, 15:36

Vielen Danke für dein Antwort,

2 Sachen sind noch unklar für mich :
1- Ich habe noch keine Exmatrikulationsbescheid erhalten , solange kein bescheid erhalte , soll ich nichts sagen und warte auf TU Reaktion ?
2- Bekommt man immer positives Entscheidung zum Verzögern von Prüfungsausschuss ? oder könnte Entscheidung negativ auch sein?

Beste Grüße

Benutzeravatar
Dennis Worry
Moderator
Moderator
Beiträge: 765
Registriert: So, 14. Okt. 07, 15:42

Re: Überschreiten Master Regelstudienzeit

Beitrag von Dennis Worry » Mi, 28. Sep. 22, 23:56

1 - Ja
2 - Es ist keine Entscheidung - es ist DEIN RECHT, auf jeden Bescheid (durch den Pruefungsausschuss) mit einem Widerspruch zu reagieren. UNd genau das musst du machen. Aufgrund der Fristen im Widerspruchssystem kannst du bei 3 maximalen Widerspruechen mindestens 1,8 Semester verzoegern.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
Hellgate Harburg (tm)
http://rs85.rapidshare.com/files/917478 ... LA1_Dl.pdf

Oro-Jackson
TalkING. Newbie
TalkING. Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Fr, 11. Nov. 22, 17:25

Re: Überschreiten Master Regelstudienzeit

Beitrag von Oro-Jackson » Fr, 11. Nov. 22, 17:29

Hallo Dennis,

Weist du ob, die Regelung auch bei bei einer endgültig nicht bestandener Klausur gilt?
Also damit man nicht direkt, aus der Krankenkasse, Werkstudenten oder HIWI Job rausgeschmissen wird.

Grüße
Jackson

Benutzeravatar
Dennis Worry
Moderator
Moderator
Beiträge: 765
Registriert: So, 14. Okt. 07, 15:42

Re: Überschreiten Master Regelstudienzeit

Beitrag von Dennis Worry » So, 27. Nov. 22, 19:10

Endgultig heisst WAS fuer dich?

Hast du bereits

- Widerspruch gegen den Bescheid der Prüfungsergebnisse eingereicht (der Zeitpunkt, zu dem die Ergebnisse des gescheiterten Drittversuches in die Noten eingetragen werden)?
- Ist noch mehr passiert?
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
Hellgate Harburg (tm)
http://rs85.rapidshare.com/files/917478 ... LA1_Dl.pdf

Antworten