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Exmatrikulations Datum

Verfasst: Sa, 23. Dez. 17, 16:47
von Lufreo
Hallo,
ich habe einen Bescheid über das endgültige nicht bestehen meines Studiengangs erhalten.
In dem Schreiben ist bei dem Feld "Exmatrikuliert am:" kein Datum angegeben.
Zählt hierbei nun das Datum des Schreibens oder kann ich den Studenten Status noch bis Ende des Semesters behalten?
Weiß da jemand etwas genaueres wie das abläuft?
Da jetzt Weihnachten ist werd ich wohl frühstens erst nach den Feiertagen eine Antwort von der Uni erhalten können.

Verfasst: Mo, 25. Dez. 17, 14:28
von Dennis Worry
Der bleibt bis Semesterende erhalten, aehnlich wie bei Menschen die mitten im Semester ihr Studium beenden.

Bestand bei dir kein Interesse die Exmatrikulation durch endgueltiges NIchtbestehen zu stoppen ?

Verfasst: Fr, 29. Dez. 17, 18:22
von noise
Dennis Worry hat geschrieben:Der bleibt bis Semesterende erhalten, aehnlich wie bei Menschen die mitten im Semester ihr Studium beenden.
Bist du dir da sicher? Verfällt in diesem Fall nicht rückwirkend die Rückmeldeberechtigung? Andererseits steht hier hier die Exmatrikulationen seinen Tagesaktuell.

Verfasst: Sa, 30. Dez. 17, 11:18
von Dennis Worry
Ich glaube, dass ich mich auf die Gültigkeit des SemTickets bezogen habe, somit hat noise Recht.

Bis zum Semesterende ist man noch immatrikuliert wenn man im Semester abgeschlossen hat, das ist soweit ich weiss der einzige Fall in dem das gilt.


Dennoch: je nachdem wofuer du den Status brauchst reicht dein gedruckter Studiausweis ja aus ?

Verfasst: So, 31. Dez. 17, 01:00
von Lufreo
Danke für die Antworten
Dennis Worry hat geschrieben: Dennoch: je nachdem wofuer du den Status brauchst reicht dein gedruckter Studiausweis ja aus ?


Es geht mir hauptsächtlich darum, ob ich weiterhin studentisch krankenversichert sein kann bis ich an meiner neuen Hochschule immatrikuliert bin oder ob ich bis dahin mich über eine alternative kümmern muss.
Dennis Worry hat geschrieben: Bestand bei dir kein Interesse die Exmatrikulation durch endgueltiges NIchtbestehen zu stoppen ?
Bei Erfolg erhalte ich lediglich einen weiteren Prüfungsversuch wenn ich das richtig sehe oder?
Ich bin mir nicht sicher ob sich so etwas bei mir Lohnen würde da es sich hierbei und um die Mechanik 3 Prüfung handelt und ich generell große schwierigkeiten mit diesem Fach habe.

Verfasst: Di, 02. Jan. 18, 10:36
von Dennis Worry
Lufreo hat geschrieben:
Bei Erfolg erhalte ich lediglich einen weiteren Prüfungsversuch wenn ich das richtig sehe oder?
Ich bin mir nicht sicher ob sich so etwas bei mir Lohnen würde da es sich hierbei und um die Mechanik 3 Prüfung handelt und ich generell große schwierigkeiten mit diesem Fach habe.
Du erhieltest - der Zug ist mit Exmatrikulation abgefahren.

Ich habe Mechanik 3 im Viertversuch bestanden. Letzten Endes geht es bei der Pruefung nur darum, alle Aufgabentypen zu kennen und das Minimum zuverlaessig ohne Rechenfehler zu berechnen.

Wenn es dir wichtig waere, wuerdest eben so lange lernen bis du ein Intuitives Gefuehl fuer die Aufgabenstellungen hast - so wie Mechanik an der TUHH abgefragt wird muss man

a) kreativ sein bei der Ansatzfindung
b) was einen fluessigen Umgang mit der Mathematik drunter erfordert (das ist ohne Probleme trainierbar)
c) Beides klappt nur wenn man eben die mechanischen Zusammenhaenge verinnerlich hat, was halt Zeit braucht. WEnn man aufgrund einer humanistischen Erziehung keine Vorstellung von der Bewegung von Objekten hat, dann muss man das eben wie Quantenmechanik angehen und bestimmte Dinge als wahr akzeptieren.

Verfasst: Di, 02. Jan. 18, 10:39
von Dennis Worry
Lufreo hat geschrieben: Es geht mir hauptsächtlich darum, ob ich weiterhin studentisch krankenversichert sein kann bis ich an meiner neuen Hochschule immatrikuliert bin oder ob ich bis dahin mich über eine alternative kümmern muss.
Da gilt "was ich nicht weiss macht mich nicht heiss".

Die studentische KV erhaeltst du sowieso mit dem neuen Studentenstatus wieder. Das Ummelden auf Nicht-Studentisch und wieder zurueckmelden verschwendet deine Zeit, die Zeit der Krankenkassenmitarbeiter und es kostet auch noch Energie und Papier.

Vollkommen sinnlos vor allem - denn die KV bucht den Studentenstatus sowieso jaehrlich anstatt halbjaehrlich. Du solltest also bis OKtober 2018 deinen Neuen Studentenstatus innehaben.