3. Versuch nicht wahrgenommen - Mündliche Prüfung

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Meyerbrause
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3. Versuch nicht wahrgenommen - Mündliche Prüfung

Beitrag von Meyerbrause » Di, 21. Mär. 17, 16:07

Hallo,
weiß jemand ob ich die Mündliche Ergänzungsprüfung machen darf, obwohl ich beim 3. Versuch nicht erschienen bin?

Mein Problem ist das ich 2 Fächer schieben wollte. Eines am Montag und eine weitere am Mittwoch. Als ich beim Arzt war hat er mir nur ein Attest für den Montag ausgehändigt und bei Nachfrage geweigert mir diese bis Mittwoch auszustellen.
Mitschreiben würde nichts bringen da ich mit sicherheit durchfallen würde, weshalb ich die obige Frage stelle.

Schon mal Vielen Dank für die Antworten.

Hiktuda
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Beitrag von Hiktuda » Di, 21. Mär. 17, 22:44

Soweit ich richtig informiert bin, kann man die Mündliche nur dann machen, wenn man auch wirklich beim dritten schriftlichen Versuch angetreten ist. Also entweder mitschreiben oder ein Attest holen.

noise
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Re: 3. Versuch nicht wahrgenommen - Mündliche Prüfung

Beitrag von noise » Mi, 22. Mär. 17, 12:22

Meyerbrause hat geschrieben:weiß jemand ob ich die Mündliche Ergänzungsprüfung machen darf, obwohl ich beim 3. Versuch nicht erschienen bin?
ASPO §18 (2) hat geschrieben:Erfolgt die Prüfung schriftlich und wird als zweite Wiederholungsprüfung abgelegt und mit 4,3 oder schlechter bewertet, so kann die oder der zu Prüfende innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des schriftlichen Prüfungsergebnisses beim Prüfungsamt eine zeitnahe mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Diese Möglichkeit ist im Verlaufe eines Bachelor-Studiums maximal dreimal und im Verlaufe eines Master-Studiums maximal zweimal anwendbar
Die Anwesenheit ergibt sich daraus, dass du die zweite Wiederholungsprüfungen abgelegt haben musst. Bei Abwesenheit legst du diese nicht ab. Ich kann in der ASPO gerade nicht finden, warum eine Abwesenheit zu "nicht bestanden" führt, aber es wird so praktiziert. Entsprechend hast du auch keinen Anspruch auf eine Ergänzungsprüfung.


Juristisch lässt sich das wahrscheinlich irgendwie klären, also du kommst sicher zu deinem Abschluss - dauert aber ein paar Jahre. Deswegen wäre mein Tipp: Geh zu einem anderen Arzt, wenn dein aktueller deine Krankheit nicht erkennt.

Meyerbrause hat geschrieben:Mitschreiben würde nichts bringen da ich mit sicherheit durchfallen würde, weshalb ich die obige Frage stelle.
Es geht ja nur um die Anwesenheit und den Versuch die Prüfung nett zu beantworten. Also versuch dich an ein zwei Fragen (ernsthaft, das Haus vom Nikolaus malen reicht nicht), lass deine Anwesenheit feststellen und dann geh heim. Da allerdings schon Mittwoch ist nehme ich an die Prüfung ist schon vorbei und dann ist dir jetzt sicher flau genug im Magen - also ab zum Arzt.

aberhallo
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Beitrag von aberhallo » Mi, 22. Mär. 17, 13:17

Geh schleunigst zu irgendeinem anderen Arzt, der noch geöffnet hat. Ansonsten geh ins Krankenhaus und lass dir dort ein Attest ausstellen, so blöd es auch ist (wegen Kopfschmerzen oder so und erkläre die Lage, die meisten Ärzte haben meiner Erfahrung nach dafür Verständnis, dass man ein Attest wegen einer Klausur benötigt). Das erspart dir im Nachhinein viel Ärger.

Soweit ich weiß kann dir die mündliche Prüfung verweigert werden, wenn du beim Drittversuch nicht anwesend warst.

Viel Erfolg noch! :)

Meyerbrause
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Beitrag von Meyerbrause » Mi, 22. Mär. 17, 21:11

Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

Das Ganze hat mir doch recht Sorge bereitet. Ich war heute noch mal bei meinem Hausarzt und habe es noch mal versucht und habe doch noch ein Attest bekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er mir das eigentlich nicht abgekauft hat, dass ich krank bin, weshalb ich froh bin, dass er mir doch ein Attest ausgehändigt hat für den heutigen Tag.

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