"Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge, die die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie noch nicht mit der Anfertigung der Abschlussarbeit begonnen haben (§ 51 Absatz 2 Satz 2 HmbHG). Nehmen sie an der Studienfachberatung nicht teil, werden sie exmatri- kuliert (§ 42 Absatz 2 Nr. 7 HmbHG)."
Das hat mich gerade geschockt, aber ich bin nicht exmatrikuliert
