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Studienordnung

Verfasst: Mo, 13. Feb. 17, 17:54
von sanv1582
Ich bin im 9. Fachsemester und habe gerade das durch Zufall gelesen:
"Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge, die die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie noch nicht mit der Anfertigung der Abschlussarbeit begonnen haben (§ 51 Absatz 2 Satz 2 HmbHG). Nehmen sie an der Studienfachberatung nicht teil, werden sie exmatri- kuliert (§ 42 Absatz 2 Nr. 7 HmbHG)."

Das hat mich gerade geschockt, aber ich bin nicht exmatrikuliert :D Die Regelstudienzeit meines Studiengangs beträgt 6 Semester...weiß jemand, was es damit auf sich hat?

Verfasst: Mo, 13. Feb. 17, 22:04
von Mannsen
Ja das hatte ich auch schon mal gelesen und hatte beim Studierendenservice nachgefragt, die meinten ich bekomme nen Brief und soll warten, hab aber immer noch nichts erhalten, bin auch 9. Semester :-D

Danke

Verfasst: Mo, 13. Feb. 17, 22:14
von sanv1582
Okay danke das beruhigt mich ... man wird ja nicht einfach aus dem nichts exmatrikuliert?

Verfasst: Mo, 13. Feb. 17, 23:01
von Mannsen
Doch, wenn du z.B. deinen Semesterbeitrag net zahlst....