Seite 1 von 1

arbeitstge Definition

Verfasst: Di, 02. Aug. 16, 06:21
von Milat
Hallo

Bin seit freitag krank und hatte daher am freitag an einer klausur nicht teilgenommmen.

Atteste soll man ja bis 3 arbeitstage danach einreichen,sind arbeitstage von montag bis samstag odwr montag bis Freitag,also bis wan kan ich die abgeben.

Verfasst: Di, 02. Aug. 16, 08:02
von Mannsen
Laut Strassenverkehrsordnung sind "Werktage" Montag bis Samstag - Aber da die Leute vom Prüfungsamt Samstags nicht arbeiten denke ich bei den ists von Montag bis Freitag. Du solltest in jedem Fall heute (Dienstag) so schnell wie möglich deine Krankmeldung ins Prüfungsamt bekommen. Denn heute sind es 3 bzw. 4 Tage, also eventuell schon überfällig.