arbeitstge Definition
Verfasst: Di, 02. Aug. 16, 06:21
Hallo
Bin seit freitag krank und hatte daher am freitag an einer klausur nicht teilgenommmen.
Atteste soll man ja bis 3 arbeitstage danach einreichen,sind arbeitstage von montag bis samstag odwr montag bis Freitag,also bis wan kan ich die abgeben.
Bin seit freitag krank und hatte daher am freitag an einer klausur nicht teilgenommmen.
Atteste soll man ja bis 3 arbeitstage danach einreichen,sind arbeitstage von montag bis samstag odwr montag bis Freitag,also bis wan kan ich die abgeben.