Zwei Urlaubssemester???

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Ernie
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Zwei Urlaubssemester???

Beitrag von Ernie » Fr, 22. Jan. 16, 10:19

Moin,

ich befinde mich momentan im Masterstudium und plane Aufgrund von Praktika und Auslandsaufenthalten während des Masters zwei Urlaubssemester zu nehmen. Laut Ordnung sind ja zwei Urlaubssemester bei einem Studium an der TUHH erlaubt, allerdings steht dort auch:
(3) Studierende können für die gesamte Studienzeit an der TUHH bis zu zwei Beurlaubungssemester in Anspruch nehmen, wobei Bachelor- und Master-Studierenden jeweils ein Beurlaubungssemester zusteht.
Ich habe in meinem Bachelor kein Urlaubssemester in Anspruch genommen. Bedeutet das, dass ich mein Bachelor-Urlaubssemester im Master nehmen kann?
Zweite Frage wäre, wie leicht es ist ein Urlaubssemester zu bekommen, wenn der Grund für die Beurlaubung "Privat" ist.

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

noise
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Re: Zwei Urlaubssemester???

Beitrag von noise » Fr, 22. Jan. 16, 10:38

Ernie hat geschrieben:
(3) Studierende können für die gesamte Studienzeit an der TUHH bis zu zwei Beurlaubungssemester in Anspruch nehmen, wobei Bachelor- und Master-Studierenden jeweils ein Beurlaubungssemester zusteht.
Erheblich ist nur, dass es maximal zwei in deiner gesamten TUHH Studienzeit sind. Es gilt erstmal §29 (1). Die Gründe aus §29 (2) sind Gründe für die Auslandssemster insbesondere zulässig sind. Weiter später werden dann für diese besonderen Gründe noch Verlängerungsmöglichkeiten aufgeführt.
Ernie hat geschrieben: Zweite Frage wäre, wie leicht es ist ein Urlaubssemester zu bekommen, wenn der Grund für die Beurlaubung "Privat" ist.
Das erklärt die Frage auch schon fast. Wenn du verhindert bist dann kannst du nach §29 (1) einen Antrag stellen. Der Grund ist in deinem Fall "privat" - was völlig in Ordnung ist.

Das kannst du auf dem Antrag einfach ankreuzen:

https://www.tuhh.de/t3resources/tuhh/do ... aubung.pdf


Hab noch nie von jemandem gehört, der dass dann nicht kriegt.


Edit: Sorry, hab ich tatsächlich auch nicht so genau gelesen. Aber das Kommentar von gronensaft ist völlig richtig: Insgesamt dürfen es zwei sein pro Abschnitt jedoch nur eins.
Zuletzt geändert von noise am Sa, 23. Jan. 16, 14:39, insgesamt 1-mal geändert.

gronensaft
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Beitrag von gronensaft » Fr, 22. Jan. 16, 12:17

Ich melde mich dann mal.

Mir hat der STUDIS, also das Gremium dass dafuer verantwortlich ist, KEIN zweites Urlaubssemester zugestanden.


Ich habe auch im Bachelor kein Urlaubssemester genommen und wurde, trotz Widerspruches, vom STUDIS Leiter abgewiesen mit dem Hinweis, man bekomme nur eines pro ABSCHNITT.

Edit: In meinem Fall war es fuer ein Auslandssemester. Ich musste fuer insgesamt fuer 550 Euro fliegen, um eine Klausur zu schreiben.

Ich habe mir sagen lassen, das alle TUs in Deutschland ein hoeheres Serviceniveau haben als die in hamburg. Hamburg und weltoffen, freidenkend, "hanseatisch fair" ? In Bayern ist es menschlicher in den Verewaltungsapparaten der TUs.

Milton
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Beitrag von Milton » Sa, 23. Jan. 16, 09:40

In meinem Fall war es fuer ein Auslandssemester. Ich musste fuer insgesamt fuer 550 Euro fliegen, um eine Klausur zu schreiben.
Muss man etwa, wenn man kein Urlaubssemester nimmt, mindestens eine Klausur im Semester schreiben? Und wenn ja, muss das eine beim Prüfungsamt angemeldete sein oder reicht auch ein Nachweis?

Ansonsten hat ein Urlaubssemester bis auf das Bafög aufgrund der weggefallenen Studiengebühren und des sowieso zu zahlenden Semesterbeitrags ja eigentlich keine Vorteile mehr.

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Beitrag von FleetAdmiral » Sa, 23. Jan. 16, 12:23

Milton hat geschrieben:Ansonsten hat ein Urlaubssemester bis auf das Bafög aufgrund der weggefallenen Studiengebühren und des sowieso zu zahlenden Semesterbeitrags ja eigentlich keine Vorteile mehr.
Das stimmt. Allerdings zählt ein Urlaubssemester NICHT als Fachsemester.
Insbesondere die Anzahl der Fachsemester ist entscheidend. Manchmal muss man irgendeinem Kriterium nach X Fachsemester erfüllt haben. Mit einem Urlaubssemester würde dieser Zeitraum verlängert. z.B. die Beiträge der K.K. im Studententarif gelten nur bis zum 14. Fachsemester. Ab dem 15. Fachsemester wird ein höher Tarif fällig.
Außerdem wurde im Hamburger Hochschulgesetz nun die Exmatrikulation nach dem "4-Semester-out-Prinzip" eingeführt, und da wird die Zeit des Urlaubssemesters auch nicht betrachtet.
§ 42 (4) HmbHG hat geschrieben: Die Hochschulen exmatrikulieren Studierende, die ihr Studium über einen längeren
Zeitraum nicht betreiben; diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn die doppelte
Regelstudienzeit zuzüglich zweier Semester überschritten wurde oder in vier aufeinander
folgenden Semestern kein Leistungsnachweis erbracht
wurde, wobei Zeiten einer
Beurlaubung nicht eingerechnet werden
.

tustep
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Beitrag von tustep » Sa, 23. Jan. 16, 12:32

Du kannst immer probieren, wenn man eine gute Begründung vorlegt, hat man meistens Glück.

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Sa, 23. Jan. 16, 16:58

tustep hat geschrieben:Du kannst immer probieren, wenn man eine gute Begründung vorlegt, hat man meistens Glück.
Ich kann auch sagen, dass ich in diesem Fall kein U-Semester bekommen habe.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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