ich befinde mich momentan im Masterstudium und plane Aufgrund von Praktika und Auslandsaufenthalten während des Masters zwei Urlaubssemester zu nehmen. Laut Ordnung sind ja zwei Urlaubssemester bei einem Studium an der TUHH erlaubt, allerdings steht dort auch:
Ich habe in meinem Bachelor kein Urlaubssemester in Anspruch genommen. Bedeutet das, dass ich mein Bachelor-Urlaubssemester im Master nehmen kann?(3) Studierende können für die gesamte Studienzeit an der TUHH bis zu zwei Beurlaubungssemester in Anspruch nehmen, wobei Bachelor- und Master-Studierenden jeweils ein Beurlaubungssemester zusteht.
Zweite Frage wäre, wie leicht es ist ein Urlaubssemester zu bekommen, wenn der Grund für die Beurlaubung "Privat" ist.
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!