Führung des akademischen Grades

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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btrinnes
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Führung des akademischen Grades

Beitrag von btrinnes » Mo, 03. Aug. 15, 14:53

Hallo zusammen,

ich konnte in diesem Forum keine befriedigenden Antworten finden und das Prüfungsamt ist unerreichbar. Falls das Thema bereits diskutiert wurde, bitte ich darum, es zu verlinken o.ä.

Auf meiner Abschlussurkunde steht:

"Master of Science (M.Sc.)
äquivalent mit dem akademischen Grad
Diplom-Ingenieur Univ. (Dipl.-Ing. Univ.)"

Darf Ich als M.Sc. den Grad Dipl.-Ing. Univ. führen?


Ich weiß, dass es schon vor Jahren Diskussionen und Versuche dazu gab, den akademischen Grad austauschbar zu machen, es also zu "legalisieren" nach Abschluss zum M.Sc. den Grad des Dipl.-Ing. Univ. zu führen. Meine Frage ist nicht, ob das gut oder schlecht ist, sonder ob es zulässig ist.

Vielen Dank für die Rückmeldungen im Voraus!

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Illmatic
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Beitrag von Illmatic » Mi, 05. Aug. 15, 10:42

Man darf sich als das bezeichnen, was auf der Abschlussurkunde steht. In deinem Fall steht dort Master of Science (M.Sc.). Die formale Wertigkeit ist zwar äquivalent zum Dipl.-Ing., daraus leitet sich m.E. aber keine Berechtigung zum Führen des Titels ab. Bspw. ist der amerikanische Phd äquivalent zum deutschen Dr.-Titel trotzdem darf man sich als Phd in DE nicht als Dr. bezeichnen.
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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Mi, 05. Aug. 15, 11:01

Illmatic hat geschrieben:Man darf sich als das bezeichnen, was auf der Abschlussurkunde steht. In deinem Fall steht dort Master of Science (M.Sc.). Die formale Wertigkeit ist zwar äquivalent zum Dipl.-Ing., daraus leitet sich m.E. aber keine Berechtigung zum Führen des Titels ab. Bspw. ist der amerikanische Phd äquivalent zum deutschen Dr.-Titel trotzdem darf man sich als Phd in DE nicht als Dr. bezeichnen.
Dies ist zumindest seit dem Artikel in der Sueddeutschen (IIRC) insofern kein Problem mehr, als dass man mit der PhD urkunde zum Einwohnermeldeamt laufen darf und wenn dort keine Humpen sitzen, wird das als Dr. eingetragen und darf dann auch gefuert werden.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
Hellgate Harburg (tm)
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btrinnes
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Beitrag von btrinnes » Mi, 05. Aug. 15, 11:14

@Illmatic: Danke, das habe ich schon vermutet und werde es berücksichtigen.

@Dennis Eggers: Auch 'ne interessante Info. Geht dann aber wohl nur bei PhD/Dr., was auch ein Titel ist, während der M.Sc. respektive Dipl.-Ing. lediglich ein akademischer Grad und kein Titel ist.


Was die besagte Diskussion der richtigen "Austauschbarkeit" der Grade angeht, ist es also wie früher geblieben.

Danke, damit ist meine Frage beantwortet.

Grüße
Benjamin

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