Spätester Abgabetermin BA Extern

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein

M.Pole
TalkING. Freak
TalkING. Freak
Beiträge: 252
Registriert: Mo, 02. Okt. 06, 20:29

Beitrag von M.Pole » Mi, 03. Jun. 15, 21:34

Ernie hat geschrieben:
Ulf hat geschrieben:W

1. ...
Sollten ich die Arbeit nicht bis zum 15.11.2015 abgeschlossen haben,
bleibe ich das komplette Semester 15/16 im Bachelor eingeschrieben.
Heisst natürlich auch, dass wenn ich vor dem 15.11. fertig werde, ich nicht für das nächste Semester im BA eingeschrieben bin....
Theoretisch stimmt es, dass du nach Abschluss nicht mehr im BA eingeschrieben bist (ich weiss nicht mehr genau wo dies stand). Aber ohne dein zu tun wirst du wahrscheinlich bis zum Ende des Semesters als Student im BA Studiengang eingeschrieben bleiben.
Wenn dir also wegen irgendwelcher Gründe (Steuern, Elterngeld, Rente etc.) dein Studentenstatus schadet, dann kümmer dich um die Beendigung des Studentenstatus.
Solltest du nach deinem Abschluss nicht weiter studieren aber trotzdem eingeschrieben sein und z.B. ein halbes Jahr auf Jobsuche sein, dann bekommst du für dieses halbe Jahr keine Leistungen auf dein Rentenkonto.


Gruss


Michael

Antworten