Spätester Abgabetermin BA Extern

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Ernie
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Spätester Abgabetermin BA Extern

Beitrag von Ernie » Fr, 22. Mai. 15, 15:09

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des spätesten Abgabetermins einer Bachelorarbeit.
Ich würde meine Externe BA nämlich gerne noch dieses Semester schreiben. Dafür habe ich bereits zusammen mit meiner Firma ein Thema gefunden und auch einen Professor an der TUHH, der dieses betreuen würde.
Leider kann mich mein Betreuer in der Firma erst ab Mitte August betreuen. Da meine BA aber ca. 9 Wochen Bearbeitungszeit benötigt, würde ich mit diesem Startzeitpunkt bis Mitte Oktober beschäftig sein. Würde diese Bearbeitungszeit trotzdem noch in das SS15 fallen? Ist es trotzdem möglich im WS15/16 mit meinem Master zu beginnen?

Eine Alternative wäre es, einen anderen Betreuer in der Firma zu finden. Aber welche Anforderungen gelten für einen Betreuer einer BA? Muss dieser einen Dr. besitzen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

mscfst
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Beitrag von mscfst » Fr, 22. Mai. 15, 18:13

Moin moin,

also die Bachelor-Arbeit endet nicht mit der Abgabe, sondern mit der Verteidigung (wo du auch erfährst ob du bestanden hast oder nicht), deswegen fällt deine Arbeit definitiv ins nächste Semester. Du kannst aber auf jeden Fall mit dem Master beginnen wenn du außer der BA nichts mehr offen hast. Rede einfach mal mit Herrn Wagner vom Prüfungsamt. Soweit ich weiß bleibst du solange im Bachelor bist du deine Arbeit beendet hast und wirst dann automatisch umgeschrieben (es sei denn du willst Wirtschaftsingenieur machen, da würde ich nochmal genauer nachfragen, wegen der Zulassungsbeschränkung).

Was den Betreuer angeht: bei meiner externen Arbeit war es so, dass meine Prüfer der Professor und mein Betreuer im Institut waren, deswegen war es vollkommen egal was der Betreuer im Unternehmen für einen Abschluss hatte. Einen Doktor braucht der aber definitiv nicht, ein Hochschulabschluss wäre aber glaub ich schon wünschenswert;).

Viele Grüße

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Fr, 22. Mai. 15, 21:52

Wie waere es damit, den Master an einer besseren Uni zu machen? Dann haettest du auch keinen Termindruck und koenntest bei deiner Firma die Zeit mit Praxiserfahrung aufstocken.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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Ernie
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Beitrag von Ernie » So, 24. Mai. 15, 11:47

Moin,

erstmal vielen Dank für die gute und schnelle Hilfe! Komme leider erst jetzt dazu, zu antworten.
Die Verteidigung hatte ich ganz vergessen, wie viel Zeit ist denn zwischen Abgabetermin der BA und der Verteidigung?
Sollte meine Verteidigung in eine der ersten Wochen des WS15/16 fallen und ich entscheide mich meinen Master doch ins WS16/17 zu legen (um in der Zwischenzeit Praxiserfahrung zu sammeln) wäre ich dann automatisch noch das gesamte WS15/16 als Bachelorstudent eingeschrieben?

Das mein Betreuer keinen Dr. braucht ist schonmal gut zu wissen, Personen mit Hochschulabschluss gibt es dort genügend.

Ein Master an einer anderen Uni kam mir auch schon in den Sinn, aber eigentlich bin ich ganz zufrieden mit der TUHH. Kenne aber natürlich auch nichts anderes. Der Termindruck bei einem Wechsel an eine andere Uni würde nur wegfallen, weil dort auch ein Beginn im SS möglich wäre?

Gruß

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Beitrag von Dennis Worry » So, 24. Mai. 15, 11:57

Ernie hat geschrieben: Ein Master an einer anderen Uni kam mir auch schon in den Sinn, aber eigentlich bin ich ganz zufrieden mit der TUHH. Kenne aber natürlich auch nichts anderes. Der Termindruck bei einem Wechsel an eine andere Uni würde nur wegfallen, weil dort auch ein Beginn im SS möglich wäre?

Gruß
Scheint widersinnig zu sein. Wenn du wechselst dann ist der Termindruck doch irrelevant, da du ja wechselst, da gibts dann keine Fristen. Du bewirbst dich und fertig. Ich verstehe deine Frage nicht.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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Beitrag von Illmatic » So, 24. Mai. 15, 22:38

Also wenn du konsekutiv weiter studierst, musst du dich nicht bewerben, sondern einfach nur im Sekretariat in den Master umschreiben lassen. Die Deadline hierfür ist meiner Meinung nach der 15. November. Einfach mal nachfragen. Ansonsten besteht ja auch die Möglichkeit, Prüfungen für den Master abzulegen bevor man diesen begonnen hat und diese sich dann anrechnen zu lassen.
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Vur
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Beitrag von Vur » Mo, 01. Jun. 15, 17:49

Dennis Eggers hat geschrieben:Wie waere es damit, den Master an einer besseren Uni zu machen? Dann haettest du auch keinen Termindruck und koenntest bei deiner Firma die Zeit mit Praxiserfahrung aufstocken.
Wenn man es an der TU 8 Jahre aushält, kann es ja hier nicht ganz so schrecklich sein :wink:

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Beitrag von mscfst » Mo, 01. Jun. 15, 22:55

Mooooin,

also zwischen Abgabe und Verteidigung dürfen maximal 6 Wochen liegen, ein Minimum gibt es nicht. Den Termin machst du dann mit deinem Betreuer/Prof. aus.

Du wärst auf jeden Fall das ganze WS 15/16 als Bachelor Student eingeschrieben, wenn die Verteidigung da reinfällt (es sei denn du lässt dich in den Master umschreiben).

Solltest du konsekutiv weiterstudieren kannst du auch im Sommersemester anfangen und z.B. Fachlabor und Wahlpflicht-Fächer wegmachen. Nicht konsekutiv dürfte das auch gehen solange das Fach keine Zulassungsbeschränkung hat, aber da bin ich mir nicht sicher wie das läuft (in dem Fall am besten mal nachfragen im Prüfungsamt).

Viele Grüße

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Beitrag von Ulf » Di, 02. Jun. 15, 20:43

War es nicht mal so, dass man die Arbeit inkl. Vortrag bis zu 15.11. bzw. 15.05. abgeschlossen haben muss, also quasi noch gute 6 Wochen über das Semesterende hinaus Zeit hatte?

Ernie
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Beitrag von Ernie » Mi, 03. Jun. 15, 21:05

Ulf hat geschrieben:War es nicht mal so, dass man die Arbeit inkl. Vortrag bis zu 15.11. bzw. 15.05. abgeschlossen haben muss, also quasi noch gute 6 Wochen über das Semesterende hinaus Zeit hatte?
So... Ich habe mittlerweile mal mit dem Prüfungsamt gesprochen und habe folgendes herausgefunden:

1. Um noch dieses Semester meinen BA-Abschluss zu erhalten, muss
ich die Arbeit und den Vortrag bis zum 15.11.2015 gehalten haben.
In diesem Fall ist dann auch ein nahtloser (konsekutiver) Übergang in den Master möglich.
Sollten ich die Arbeit nicht bis zum 15.11.2015 abgeschlossen haben,
bleibe ich das komplette Semester 15/16 im Bachelor eingeschrieben.
Heisst natürlich auch, dass wenn ich vor dem 15.11. fertig werde, ich nicht für das nächste Semester im BA eingeschrieben bin....

2. Die extern betreuende Person muss mindestens den Abschluss haben,
den ich erreichen möchten. Also in meinem Fall muss die
extern betreuende Person mindestens einen BA-Abschluss oder einen
Diplom-Ingenieur vorweisen.

3. Die Verteidigung der BA-Arbeit muss innerhalb von sechs Wochen nach
Abgabe der BA-Arbeit erfolgen. Könnte jedoch auch gleich am nächsten Tag
stattfinden....

Das bestätigt damit die Dinge die Ihr auch schon gesagt habt :wink: ! Vielen Dank! :D

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