Hallo,
ich habe von Prof. Weltin zwei Zettel zur Anerkennung des Grundpraktikums bekommen. Auf dem Ersten steht "zur Vorlage beim Prüfungsamt", auf dem Zweiten steht "zur Wiedervorlage beim Prüfungsamt". Ich dachte zuerst, dass der Zweite für den Fall da ist, dass der Erste verschlampt wird, aber die beiden Schreiben sind unterschiedlich ausführlich.
Muss ich Beide einreichen oder reicht der Erste?
Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!
Praktikum Anerkennung - welches Schreiben einreichen?
Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein