Urlaubssemester

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein

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askanswer
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Urlaubssemester

Beitrag von askanswer » So, 14. Sep. 14, 13:51

Hi,

ich habe mich bereits für das nächste Semster beurlauben lassen, da ich einige Wiederholungsprüfungen habe und ich noch mein Grundpraktikum eventuell absolvieren möchte -- also um nicht zu stark unter Druck zu geraten, sollte ich durch das Praktikum zu sehr beschäftigt sein (man wird ja nicht automatisch angemeldet). Da ich was für mein Studium mache, sollte ich doch eigentlich Kindergeld bekommen, oder nicht? Nun weiß ich aber nicht, wie ich das nachweisen soll... Ich habe ja noch keine Zusage für einen Praktikumsplatz... was jemand hier was dazu?

Danke!

Mcbenti
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Beitrag von Mcbenti » So, 14. Sep. 14, 15:56

sofern du unter 25 bist und immatrikuliert bist (auch im Urlaubssemester muss man immatrikuliert sein) besteht keine gefahr, dass die dir das streichen, selbst wenn du deinen Praktikumsplatz noch nicht sicher hast.

Kindergeld steht dir bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr zu, solange du noch keine fertige abgeschlossene ausbildung hast (leider zählt da schon ein bachelor abschluss. im master hast du kein anrecht mehr darauf, da du mit dem bachelor ja schon einen fertigen abschluss hast und "theoretisch" berufsfähig sein solltest)

askanswer
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Beitrag von askanswer » So, 14. Sep. 14, 16:22

also kann ich einfach denen meine Immatrikulationsbescheinigung wie gewohnt schicken und die fragen nicht weiter nach?

Lachs
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Beitrag von Lachs » So, 14. Sep. 14, 16:42

Warum musst du den überhaupt was schicken? Ich müsste das nur einmal machen und dann noch ein zweites Mal, nachdem ich die Regelstudienzeit überschritten hatte. Ich würde auch einfach die Immatrikulationsbescheinigung schicken mit den geforderten Angaben (und auch keine weiteren Angaben machen).
Nach einer abgeschlossene Ausbildung bekommt man weiter Kindergeld, wenn das Studium auf der vorherigen Ausbildung aufbaut! Weiter wird Wehrdienst auf die Kindergeldzeit angerechnet, so dass man auch nach dem 25. Lebensjahrkindergeld bekommen kann. Ich habe noch im Master Kindergeld bekommen, als ich älter als 25. Jahre war. Urlaubssemster habe ich allerdings nie gemacht, meine aber, wenn du nicht mehr als 1 Urlaubsemster machst, bekommst du trotzdem Kindergeld.

askanswer
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Beitrag von askanswer » So, 14. Sep. 14, 18:05

also ich muss jedes Jahr so eine Bescheinigung schicken. Außerdem steht auf der Internetseite der Familienkasse, dass man der Kasse bescheid geben muss, wenn man ein Urlaubssemester macht und dass man kein Kindergeld in dieser Zeit bekommt, da es als Unterbrechung des Studiums gilt. Ich habe mich aber beurlauben lassen, um etwas Druck aus der Sache zu nehmen (Wiederholungsprüfungen und Praktikum). Das dient also dem Studium und unterbreche es ja nicht wirklich...

Mcbenti
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Beitrag von Mcbenti » So, 14. Sep. 14, 18:17

was die nicht wissen, wissen sie nicht. ich hatte auch nen urlaubssemester fürs praktikum eingeschoben und denen nichts gesagt und das kindergeld weiter bekommen, und nach nun fast 3 jahren kam da auch nichts^^

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