Wahlpflichtmodul - mehr als erforderlich

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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dennis-sb
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Wahlpflichtmodul - mehr als erforderlich

Beitrag von dennis-sb » Fr, 01. Aug. 14, 12:48

Moin, folgendes im Master:
Ich habe ein Wahlpflichtmodul, dass 10 ECTS erfordert, mit Kursen für insgesamt 11,5 ECTS bereits gefüllt.
Blöderweise habe ich aber noch eine Wiederholungsprüfung in diesem Modul, die ich ja nun eigentlich nicht mehr bräuchte.
Laut Notenspiegel ist das Modul bestanden, doch am Ende des Notenspiegels steht:
Im Falle eines in dieser Bescheinigung ausgewiesenen Fehlversuches besteht weiterhin die Pflicht zur Teilnahme an
noch ausstehenden Wiederholungsprüfungen gemäß der geltenden Prüfungsordnung. Zu diesen Prüfungen werden Sie
automatisch angemeldet. Das Unterlassen der Teilnahme führt zum endgültigen Nicht-Bestehen der Master of Science-
Prüfung an der TU Hamburg-Harburg.
Muss ich diese Prüfung also noch bestehen? Und das, obwohl dieses Fach gar nicht mehr mit zur Endnote zählt, wenn ich darin eine unterdurchschnittliche Note erlange? :roll:

Cab
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Beitrag von Cab » Fr, 01. Aug. 14, 13:28

Ja, musst du. Wenn du zu einer Prüfung im Wahlpflichtbereich erstmal angetreten bist, kommst du da nicht mehr drum herum. Wurde auch glaub ich schon des öfteren hier im Forum gefragt.

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Consumer whore
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Beitrag von Consumer whore » Fr, 01. Aug. 14, 15:01

und wenn du drei mal verhaust bist du raus.

Quaho
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Beitrag von Quaho » Fr, 01. Aug. 14, 17:15

Was mich in diesem zusammenhang mal interessieren würde:
Zählen dann 11,5 CP für die gesamtnote oder nur 10 cp? wenn man mehr einfließen lässt, dann entwertet das ja quasi die Abschlussarbeit...
Jmd eine Ahnung?

rennschnecke
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Beitrag von rennschnecke » Fr, 01. Aug. 14, 18:18

Ich habe das "Problem" auch in einem Modul, dass die ECTS, die ich in dem Modul geleistet habe, durch die Fächerkombiantion die eigentlich vorgesehenen übersteigen. Den Abschluss macht man laut PA dann mit entsürechend mehr Punkten. Daraus würde ich schließen, dass die im Schnitt entsprechend auch voll zählen.

Wenn man allerdings durch Umwandlung eines Faches in ein Zusatzfach auf in deinem Fall genau 10 ECTS kommt, wird das so auch gehandhabt.

mj'
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Beitrag von mj' » Sa, 02. Aug. 14, 10:13

Ich habe bislang immer gehört, dass bei einem Block mit z.B. 10 ECTS, in dem man z.B. 13 ECTS gesammelt hat, die durchschnittliche Blocknote mit den 13 ECTS berechnet wird und anschließend mit 10 ECTS in die Gesamtnote eingeht. Ich fände dieses Vorgehen ziemlich logisch, wäre schön, wenn das jemand bestätigen würde.

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Mo, 04. Aug. 14, 17:24

UNd weiss jemand, was zu tun ist, wenn eine bestimmte Pruefung nicht mehr angebioten wird, da der Proif aufgehoert hat und das Institut diese nicht anbietet ?
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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Beitrag von noise » Mo, 04. Aug. 14, 23:39

Dennis Eggers hat geschrieben:UNd weiss jemand, was zu tun ist, wenn eine bestimmte Pruefung nicht mehr angebioten wird, da der Proif aufgehoert hat und das Institut diese nicht anbietet ?
Wenn es eine Wiederholungsprüfung ist (Zwangsanmeldung), dann ist dies erstmal das Problem des Prüfungsamtes.

Wenn es ein Pflichtfach ist im Grunde auch, falls du geplant hattest in dem Fach etwas zu lernen, wende dich direkt an den Dekan.

Falls es ein Wahlpflichtfach ist und du noch nicht Zwangsangemeldet bist: Schade für dich, dann musst du, meiner Ansicht nach, ein anderes Fach hören.

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