Härtefall bei Praktikumsbescheinigung?

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Audi
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Härtefall bei Praktikumsbescheinigung?

Beitrag von Audi » Sa, 23. Nov. 13, 21:23

Hallo, folgendes. Ich hatte vor ein paar Jahren mal in einer Metallwerkstatt gearbeitet. Die Unterlagen mit denen ich mir das hätte anrechnen lassen können gingen aber verloren und der Verein bei dem ich war hatte in der zwischenzeit dicht gemacht (War eine Arbeitsmaßnahme).

Mit gingen verloren meine ich das die Person bei der ich die Unterlagen hatte von heute auf morgen weg zog und ich ein paar Jahre nichts mehr von ihr hörte.

Nun bin ich wieder an meine Dokumente heran gekommen. Gibt es jetzt noch obwohl ich im 5. Semester bin eine Möglichkeit das härtefallantragsmäßig noch anerkennen zu lassen? Oder ist der Zug abgefahren?

Danke
Lieber Arm dran als Arm ab.

cheftony
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Beitrag von cheftony » So, 24. Nov. 13, 11:32

Ist das für dein Grundpraktikum?

Also ich hab mein Praktikumsbericht auch erst im 5. oder 6. Semester abgegeben, hatte das Praktikum aber schon vorm Studienbeginn gemacht.
Da gab es keine Probleme.

Geh doch einfach zum Praktikantenamt und frag die bzw. gib deine Unterlagen ab.

Wenn du das so meinst, wie ich das verstanden hab, sollte das auch klappen ohne Härtefallantrag

chexx21
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Beitrag von chexx21 » Mi, 27. Nov. 13, 11:35

Hallo,
es kommt sicher auch ein wenig darauf an zu welchem Praktikantenamt du musst.

Ich habe dieses Jahr ein Praktikum von 2008 beim Praktikantenamt Maschinenbau (Prof. Weltin) anerkennen lassen.

Also nix Härtefall, sondern einfach versuchen und einreichen - mit Bericht natürlich.

Ulf
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Beitrag von Ulf » Do, 28. Nov. 13, 19:27

So wie ich Dich verstehe, hast Du alle nötigen Unterlagen, sprich Zeugnis und vom Betrieb gegengezeichneten Bericht? Dann weiß ich nicht wo das Problem sein soll!?

Ein Problem hättest Du doch nur, wenn Du das Praktikum nicht belegen könntest, da der Betrieb nicht mehr existiert und Dir niemand bestätigen kann, dass Du dort mal tätig warst.

Ich habe sowohl beim Grund- als auch beim Fachpraktikum jeweils den Bericht erst zwei Jahre später geschrieben und beim Grundpraktikum kam hinzu, dass ich da kein Zeugnis hatte und das dann nachträglich vom Betrieb anfordern musste, was aber geklappt hat, da der Betrieb noch existierte.

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