Aktuell: Urlaubssemester und Kindergeld

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Ketekete
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Aktuell: Urlaubssemester und Kindergeld

Beitrag von Ketekete » Di, 09. Jul. 13, 17:34

Hej!
Ich werde von Oktober bis April im Ausland sein (aber kein Auslandsstudium machen und auch sonst nichts bezogen auf mein Studium). Jetzt habe ich ein Urlaubssemester beantragt, frage mich jetzt jedoch, ob ich dann überhaupt noch sicher Kindergeld bekomme?
Die Frau von der Kindergeldkasse meinte eigentlich nein, aber wenn ich eine Studienbescheinigung habe, dann doch ja. Und da es ja eine gibt, würde ich denken, dass es klappt, bin mir aber halt nicht ganz sicher.
Hat da jemand eigene Erfahrungen gemacht?
Wenn es evtl. nicht klappen könnte, würde ich auf jeden Fall versuchen, das mit dem Urlaubssemester wieder rückgängig zu machen, ist ja ne Menge Geld!
Gruß, Louisa

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Consumer whore
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Beitrag von Consumer whore » Di, 09. Jul. 13, 17:55

http://www.studis-online.de/Studieren/u ... hp?seite=4

Punkt C)

Du bereitest dich einfach ganz intensiv auf eine Prüfung vor.

Fanny1814
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Beitrag von Fanny1814 » Mo, 15. Jul. 13, 09:44

Während eines Urlaubssemsters erhälst Du kein Kindergeld. Ich würde das auch rückgängig machen und eingeschriebener Student bleiben.

wasnulos
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Beitrag von wasnulos » Mo, 15. Jul. 13, 14:14

Tja......

Punkt 1

Ausland.....ui ui.....offiziell bekommen die Eltern dann nur Kindergeld, wenn das Kind sich in einer Bildungseinrichtung befindet. z.B. Sprachkurs

Punkt 2

Urlaubssemester und Kindergeld, wenn das Kind nichts für die Ausbildung macht?

Somit haben wir also zwei Gründe, wieso die Eltern für das Kind kein Kindergeld mehr erhalten.

Zur jetzigen Zeit ohne Studiengebühren macht es aber auch ehrlich gesagt wenig Sinn ein Urlaubssemester zu nehmen. Die Kosten sind gleich, denn der Semesterbeitrag muss dennoch gezahlt werden.

Von daher, eingeschrieben bleiben. Achtung: Pflichtklausuren müssen dennoch geschrieben werden. (oder Attest)

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