Bachelorarbeit Ausland

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein

Antworten
dero
TalkING. Newbie
TalkING. Newbie
Beiträge: 15
Registriert: Sa, 26. Feb. 11, 15:06

Bachelorarbeit Ausland

Beitrag von dero » Mi, 10. Apr. 13, 16:13

Hallo zusammen !

Vielleicht hat jemand von Euch schon einen ähnlichen Fall gehabt wie ich.

Ich verbringe gerade mein Auslandsjahr und schaffe es hoffentlich auch bald meine BA hier fertig zu bekommen.
Die Betreuung und alles läuft über den hiesigen Professor, d.h. die Leute von der TU mussten eigentlich nur ne Unterschrift setzen, mehr nicht.

Weiß denn jemand, ob ich den betreueenden Professor und WiMi von der TUHH mit auf das Deckblatt oder Ähnliches setzen muss ?
(Wenn ich es mache ,erscheint es mir einerseits meinem Professor hier im Ausland gegenüber nicht so passend, da er die ganze Arbeit betreut hat und den Deutschen Professor gar nicht kennt bzw. dieser ja gar nichts an Betreuungsarbeit leisten musste. Andererseits hat ja der Professor von der TU diese Arbeit abgesegnet, was ja auch echt nett und auch nicht selbstverständlich ist . )

Und muss man auch hier in HH einen Vortrag über die BA halten ( den mache ich ja hier auch und werde ja bestimmt ein Zertifikat oder sowas bekommen können )


Natürlich werde ich jetzt auch leise bei den offiziellen Stellen nachfragen, aber wenn jemand einen Ähnlichen Fall hatte , so sagt es mir bitte .


Vielen Vielen Danke und viele Grüße

rangarig
TalkING. Newbie
TalkING. Newbie
Beiträge: 18
Registriert: Di, 28. Jul. 09, 18:40
Wohnort: HH

Beitrag von rangarig » Do, 11. Apr. 13, 09:24

Hallo,

also meine Erfahrung ist, dass bei Abschlussarbeiten die Prüfer Professoren an der TUHH sein müssen. Das heißt, dass auch die hiesigen Professoren die Note erteilen und das Kolloquium abnehmen müssen.
Ergo müssen sie auch auf der Arbeit vermerkt sein und beim Prüfungsamt so hinterlegt sein.

Das sind meine Erfahrungen - allerdings aus dem Diplombereich. Die Uni tolleriert von offizieller Seite her nichtmal, dass ein Zweitprüfer nicht Prof. an der TUHH ist. Was natürlich untereinander am PA vorbei abgesprochen ist, ist eine andere Sache!

BG, Henning

noise
TalkING. Freak
TalkING. Freak
Beiträge: 148
Registriert: Sa, 19. Feb. 11, 10:27

Beitrag von noise » Do, 11. Apr. 13, 11:07

Formal, laut ASPO:
* Die Abschlussarbeit ist von einer Anerkennung ausgeschlossen. ASPO §11 (2) Das bedeutet formal gesehen, dass du deine Abschlussarbeit an der TUHH anfertigst.
** Es sei denn: Du hast ein Learning Agreement und bist an einer Partnerhochschule. §11 (4)

Vorhergehendes scheint aber beides nicht der Fall zu sein, also gilt für dich ganz normal §24 ASPO
In §24 (2) heißt es dort dann:
Die Bachelorarbeit .. darf mit Zustimmung des oder der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, wenn sie dort von einer Hochschullehrerin.. des Studiengangs der TUHH betreut werden kann.
Auch wenn es in der Realität anders ist formal und laut ASPO betreut dich dein zuständiger Hochschullehrer*in. Dieser bewertet die Arbeit dann auch zusammen mit einem anderen Professor*in (oder Mitarbeiter*in).


Praktisch gilt also folgendes:
* Deine Professor*in bewertet die Arbeit
* Deine Professor*in erfüllt die Regeln gem. ASPO nicht
* Du erfüllst die Regeln gem. ASPO nicht

Folgt also die Frage:
Ist es sinnvoll, dass gegenüber dem Prüfungsamt der Eindruck entsteht, deine TUHH-Betreung habe deine Arbeit "nur unterschrieben"?
Sollte dies nämlich nachweisbar sein, dann hast du (formal) keine Arbeit nach §24 erbracht.

Üblich ist eigentlich, dass das Institut, was dich formal betreut die Gestaltungsregeln vorgibt ....

Alsoooo nehme man das übliche Vorgehen für das Deckblatt:

Erstprüferin: Professorin Untat
Zweitprüferin: Professor Unterschrift
Betreung: Professor aus ganz-weit weg
Dr. Hat-Mir-Tatsächlich-geholfen

Lachs
TalkING. Freak
TalkING. Freak
Beiträge: 122
Registriert: Do, 22. Feb. 07, 17:36

Beitrag von Lachs » Do, 11. Apr. 13, 11:44

Mach doch einfach zwei Deckblätter. Einmal in deutsch und einmal in englisch (oder Sprache des Landes in dem du bist). Das deutsche gibst du dem Prüfungsamt und dem TU Prof, das andere deinem Betreuer + Prof im Ausland. Auf dem englischen wird die Reinfolge der Namen geändert, sonst nix. Fertig.

Antworten