Permanente Probleme mit P-Amt und Studierendensekretariat

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Suicide
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Beitrag von Suicide » Mi, 11. Jul. 12, 18:54

Mal eine blöde Frage:

Wozu genau braucht man das Bachelorzeugnis? Ich habe nicht vor nach dem Bachelor zu arbeiten, aber gesetzt den Fall dass man arbeiten würde, würde der Arbeitsgeber sich doch mit einer vorläufigen Bescheinigung zufrieden geben oder? Und kriegt man das Zeugnis per Post zugeschickt?

daNny
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Beitrag von daNny » Mi, 11. Jul. 12, 19:05

bei mir hats auch ne halbe ewigkeit gedauert und mein name war dann trotzdem noch überall falsch geschrieben :D

jan1989
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Beitrag von jan1989 » Mi, 11. Jul. 12, 19:33

Glaubst du der Arbeitgeber gibt sich mit so einer Notenübersicht langfristig zufrieden? Außerdem handelt es sich wohl um ein Dipl. Zeugnis. Vielleicht will auch der ein oder andere die Uni wechseln und benötigt eine beglaubigte Kopie.
Warum überhaupt die Frage? Man hat einen Anspruch auf ein Zeugnis innerhalb von 3 Monaten. Das sind eines der wenigen Rechte, die auch mal für Studenten fest vorgeschrieben sind.
Dann sollte man mal die Prioritäten anders setzen. Man hat ja auch für andere Sachen Geld. Ein funktionierendes Prüfungsamt sollte ja wohl ganz weit oben stehen.

TUler
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Beitrag von TUler » Mi, 11. Jul. 12, 23:16

Eine Bitte:
...mag mir einer von euch die Paragraphen nennen, aus denen eine klare 3-Monatsfrist abgeleitet wird?

Eine Frage:
Hat jemand von euch schonmal die Uni verklagt?

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Do, 12. Jul. 12, 05:07

Der letzte der das gemacht hat war derjenige, der gegen die Mathe1 Pruefung geklagt hat weil Mackens nicht alles hoechstselbst korrigiert hatte.....
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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http://rs85.rapidshare.com/files/917478 ... LA1_Dl.pdf

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Do, 12. Jul. 12, 05:24

Ich moechte zum Thema beisteuern, dass ich in den letzten 4 Jahren eine Veraenderung der Qualitaet bemerkt habe. Es sind kleine Dinge, ich beziehe mich hier auf den Mail- und Schriftverkehr. Dort wurde der Ton immer lascher mit der Zeit, Interpunktion wurde zunehmend nicht ernsthaft beachtet, Grundlagen der Grammatik missachtet. Kleine Dinge eben, die jedoch das Bild der Studierenden von der Uni praegen - und diese Geschichten werden erzaehlt. Ich frage mich, wofuer diese Uni eigentlich steht - denn die Disparitaet zwischen dem Image aus dem Hamburger Abendblatt, dem SPEKTRUM und der Realitaet wird immer groesser, nicht kleiner.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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jan1989
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Beitrag von jan1989 » Do, 12. Jul. 12, 16:32


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Beitrag von Matthis G. » Do, 12. Jul. 12, 16:52

jan1989 hat geschrieben:ASPO §25 1

http://www.tu-harburg.de/t3resources/tu ... g_2011.pdf
richtig, da steht aber "in der regel 3 monate".

fast jeder wichtige paragraph in der prüfungsordnung hat mittlerweile ein "in der regel" "normalerweise" oder "üblicherweise" ...

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Beitrag von NetFalcon » Do, 12. Jul. 12, 17:45

Ich hab jetzt wieder eine erneuerte Version meines Zeugnisses.
Leider sieht es so aus als würde ich wieder etwas beanstanden müssen...

Meinen Abschluss machte ich im September 2011.

Da ich meinen Master hier mache, lasse ich mich von dieser Sache nicht beunruhigen und stresse auch die Menschen im Prüfungsamt nicht zu sehr.
(d.h. wäre ich hinter der Sache her gewesen, hätte es wahrscheinlich nicht 1 Jahr gedauert)

Wie "TUler" richtig erwähnt hat, kommt man sich allerdings manchmal (immer öfter) wie ein Bittsteller vor.
Das missfällt mir auch sehr, um es mal nett auszudrücken.

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Beitrag von Dauergast » Do, 12. Jul. 12, 20:00

1. Firmen akzeptieren sehr wohl eine Notenbescheinigung auf der die Uni bestätigt, dass das Diplom bestanden ist - auch langfristig. Solange auf der "Bescheinigung" bereits Stempel und Unterschrift des Prüfungsamtes sind, reicht das wohl. (Das Zeugnis ist insofern eine Schmuckurkunde...)

2. Bei mir hieß es damals, ich müsse mein Zeugnis persönlich abholen. Damit werden natürlich Fehladdressierung und Zeitverzug vermieden. Vielleicht ist es insofern besser zu sagen "wenn das Zeugnis fertig ist, geben Sie mir bitte Bescheid, dann komme ich zum abholen vorbei".

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