Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)
Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein
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Room101
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von Room101 » So, 20. Nov. 11, 16:25
Das stimmt so, 15.05. und 15.11. sind die Stichtage. Quelle: Eigene Erfahrung mit diversen Diplomanden, die das betraf.
The lexical ambiguity and syntactic arrangement inherent in this prose communication tend to predict a degree of confusion in the desired recipient.
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moiker
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von moiker » So, 20. Nov. 11, 17:58
Diese Tage können auch recht einfach in der ASPO nachgelesen werden (§4). Aber die ASPO scheint ja für viele Studenten immer wieder voller Überraschungen zu stecken
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gday
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von gday » Do, 23. Okt. 14, 20:12
moiker hat geschrieben:Die ASPO sagt zur Verlängerung
"6. Verlängerung der Bearbeitungszeit
Eine Verlängerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Studierenden möglich. Der schriftliche formlose Antrag ist vom Studierenden mit der Stellungnahme des Erstprüfers an den Vorsitzenden des Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser entscheidet über den Antrag.
Im Krankheitsfall ist dem Antrag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beizufügen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich hierbei um die in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgewiesene Zeit. Näheres regelt die Fachspezifische Prüfungsordnung (FSPO) der einzelnen Studiengänge."
Hallo, hat jemand schon Erfahrung mit der krankheitsbedingten Verlängerung der Abgabefrist gemacht?
Reicht es einfach ein ärztliches Attest beim Prüfungsamt einzureichen oder muss da ein Antrag beiliegen bzw. eine Unterschrift vom Erstprüfer?
lg gday