Nachträgliche Prüfungsanmeldung

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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DschingisKhan
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Nachträgliche Prüfungsanmeldung

Beitrag von DschingisKhan » Di, 12. Jul. 11, 18:24

Ich hatte dieses Semester vergessen mich rechtzeitig für die Prüfungen anzumelden und nachträglich einen Antrag eingereicht, der abgelehnt wurde. Welche Möglichkeiten gibt es die Klausuren irgendwie doch zu schreiben?

bruno
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Beitrag von bruno » Di, 12. Jul. 11, 18:45

- mit dem prof reden und unter vorbehalt mit schreiben.
oder einfach so mit schreiben und hoffen dass das ergebnis veröffentlicht wird => muss gezählt werden :P

\o.
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Beitrag von \o. » Di, 12. Jul. 11, 18:58

Antrag auf Anerkennung trotz nichtanmeldung stellen.

Diesen a) VOR DER KLAUSUR abgeben b) so fomulieren, dass klar wird, das dir ohne Anerkennung deines Prüfungsergebnisses, eine nicht zumutbare Verzögerung im Studienverlauf entsteht. Das ist ein guter Anker und klappte bei den mir bekannten Fällen bisher immer.

Wenn du vom Studienverlauf her eigentlich nicht so argumentieren kannst, dann kannst du darauf pochen, das de facto niemandem ein Nachteil´daraus erwächst wenn sie dir das Anerkennen, denn du hast ja VOR der prüfung den Antrag gestellt, ohne zu wissen wie die Klausur ausgeht. Ferner dient die Anmeldung ja hauptsächlich der Kapazitätsplanung und ist nicht irgendwie von der Sache her erforderlich. Somit ist dir nur Schusseligkeit vorzuwerfen. Mit diesem Argumentationsweg ist es etwas kritischer - kann danebengehen.

Ansonsten fällt mir noch ein, dass du belastende Lebensumstände zur Zeit der Anmeldungsphase erlebt hast und dich somit nicht zu den Prüfungen anmelden konntest, z.B. k.p. deinen Eltern beim Umzug geholfen und die Mails etc nicht gelesen und auch nicht am Campus gewesen etc. pp. Ebenfalls nicht die beste Lösung.

Ich denke allerdings, dass dein Antrag eben deshalb abgelehnt wurde (steht eig. drin warum ?), da es ein einfacheres procedere ist (interne abläufe), nachträglich ein unter Vorbehalt geschriebenes Prüfungsergebnis anzuerkennen, als im Voraus eine Anmeldung zu ermöglichen.
10100111001.

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Beitrag von DschingisKhan » Di, 12. Jul. 11, 20:06

Danke für die Antworten, hat mir schon mal sehr weiter geholfen.

Ein Grund für die Ablehnung wurde nicht genannt. Ich hatte in den Antrag aber bereits geschrieben, dass ich die Anmeldung einfach vergessen habe.

Wo soll ich den Antrag auf Anerkennung einreichen?

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Tierra
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Beitrag von Tierra » Di, 12. Jul. 11, 20:49

Einreichen beim Prüfungsamt, der Antrag geht aber an den Prüfungsausschuss. Du musst den Antrag unbedingt begründen, z. B. Unkonzentriertheit beim Ausfüllen der Anmeldung wegen belastender familiärer Umstände.

scungilli
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Beitrag von scungilli » Mi, 13. Jul. 11, 09:58

Moin
Ich habe das selbe Problem wie der Ersteller des Threads...
Ich habe auch einen Antrag auf Nachträgliche Anmeldung gestellt, der abgelehnt wurde, weil es laut Prüfungsordnung nicht erlaubt ist eine nachträgliche Anmeldung zuzulassen. Ich habe dann noch mit verschiedenen Leuten gesprochen und mir wurde gesagt, dass dies juristisch wasserdicht ist (gemacht wurde) nachdem es irgendeinen Betrugsfall gab der durch die Medien ging und nun müssen sie halt so streng sein bei solchen Anträgen.
Früher kamen offenbar immer Leute durch mit einem solchen Antrag.

Naja... die Sache ist gegessen :/
Was den Antrag auf Anerkennung betrifft, frag ich mich nun ob über den auch erst "gerichtet" wird, wenn der Prüfungsausschuss wieder tagt (bei mir November...). Das würde ja bedeuten, dass ich erst im November erfahre ob meine Prüfungen anerkannt werden und das wäre wiederum Schade weil ich dann umsonst gelernt hätte und in der Zeit z.B. mein Praktikum machen könnte. Weißt du da was genaueres?

Mfg

pandaren
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Beitrag von pandaren » Mi, 13. Jul. 11, 10:07

Ich kenn einige Freunde, die die Prüfungsanmeldung auch verplant und einen Antrag gestellt haben. Doch nachdem sie die Klausuren geschrieben haben, wurden gar keine von denen anerkannt, obwohl diese fast alle bestanden waren. Ich will dich an dieser Stelle nicht entmutigen, doch würde ich da fast eher ein Praktikum in Betracht ziehen!

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Beitrag von scungilli » Mi, 13. Jul. 11, 10:15

pandaren hat geschrieben:Ich kenn einige Freunde, die die Prüfungsanmeldung auch verplant und einen Antrag gestellt haben. Doch nachdem sie die Klausuren geschrieben haben, wurden gar keine von denen anerkannt, obwohl diese fast alle bestanden waren. Ich will dich an dieser Stelle nicht entmutigen, doch würde ich da fast eher ein Praktikum in Betracht ziehen!
Hmm.. das klingt echt nicht gut, weißt du zufällig was deine Freunde als Grund angegeben haben?
Bei mir würde z.B. das mit der Verzögerung des Studienablaufs sehr gut passen, da ich wahrscheinlich deshalb echt ein Semester dran hängen müsste...

\o.
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Beitrag von \o. » Mi, 13. Jul. 11, 13:36

Ja, über den Antrag würde dann erst wieder im November entschieden.

Und freimütig "vergessen" im ersten Antrag zu sagen war schon mal falsch. Du kannst nur darauf hoffen, dass dein neuer Antrag anders behandelt wird, da es sich ja um eine andere Sache handelt (Antrag auf Anerkennung statt Antrag auf nachträgliche Zulassung).

Lass' dir z.B. vom AStA helfen. Da waren letztes WS als ich dort war jedenfalls kompetente Leute.
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Beitrag von scungilli » Mi, 13. Jul. 11, 14:46

\o. hat geschrieben:Ja, über den Antrag würde dann erst wieder im November entschieden.

Und freimütig "vergessen" im ersten Antrag zu sagen war schon mal falsch. Du kannst nur darauf hoffen, dass dein neuer Antrag anders behandelt wird, da es sich ja um eine andere Sache handelt (Antrag auf Anerkennung statt Antrag auf nachträgliche Zulassung).

Lass' dir z.B. vom AStA helfen. Da waren letztes WS als ich dort war jedenfalls kompetente Leute.
In meinem ersten Antrag habe ich auch geschrieben, dass ich das "vergessen" habe, mir wurde von der Sachbearbeiterin im Prüfungsamt und vom AStA gesagt, dass man beim Grund lieber ehrlich sein soll.
Andere Tipps als diesen Antrag hatte für mich weder der AStA, mein FSR, noch das Prüfungsamt...

Der Prüfungsausschuss wollte wohl auch zu meinen Gunsten entscheiden, dies war aber wohl wegen der juristischen Eindeutigkeit nicht möglich, das hat man mir zumindest so gesagt...

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