Sonderregelungen im Fachpraktikum?

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Anfield
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Sonderregelungen im Fachpraktikum?

Beitrag von Anfield » Mo, 14. Mär. 11, 11:37

Hallo, ich hab mit der Suche nichts dazu gefunden.

Ist es möglich während eines Fachpraktikums Geld einzusparen? Oder zählt dieser Zeitraum wie ein "normales" Semester inklusive Studiengebühren und Semesterbeitrag? Ein Urlaubssemester wird man für diese Zeit ja auch nicht nehmen dürfen oder?
Danke. (Zur Info: IIW, Diplom)

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Beitrag von wasnulos » Mo, 14. Mär. 11, 12:42

Moins

Ich wurde bisher nur im ersten Bachelor Jahrgang immer und immer wieder durch die Gegend geschubbst und kenne mich auch nur dort recht gut aus.

Also musst du mal schauen was davon für dich zu übertragen ist.

Ehm....klar kannst du ein Urlaubssemester nehmen, sofern du noch keines hattest. So wäre es zumindest im Bachelor. Das Ding können wir lt. ASPO nehmen wann wir wollen. Eines im Master und eines im Bachelor ist frei.
Solange du eingeschrieben bist, hast du die Studiengebühren und den Semesterbeitrag zu entrichten. Wenn du im Urlaubssemester bist jedoch nur den Semesterbeitrag.

Hier hast aber mal eine krasse Idee. Hier ist nichts geprüft, könnte aber super funktionieren. Und wäre ein klasse "Sparmodel"

Exmartikulieren, Harz IV beantragen, ins Praktika gehen, und nach dem Praktika wieder Immartikulieren. Müsste man mal mit dem Prüfungsamt abklären, ob die es mitmachen. Vom Amt würde man keinen Stress bekommen, da man im Praktikum ist.

Einzige Vorraussetzung für die Idee wäre, man müsste 25 sein.

LG

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HerrSultan
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Beitrag von HerrSultan » Mo, 14. Mär. 11, 13:17

Doch, ein Urlaubssemester sollte man eigentlich nehmen dürfen.
Man kann dann bloß keine (Nicht-Wiederholungs-)Prüfungen ablegen.

Anfield
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Beitrag von Anfield » Mo, 14. Mär. 11, 13:34

Na toll, ich hatte mich von einer Klausur abgemeldet, weil ich keine Lust hatte und dachte "die eine machst du dann während des Praktikums". Das war dann wohl eine teure Entscheidung :(. (Wäre meine letzte Klausur gewesen)

Ph4nt0m1A5
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Beitrag von Ph4nt0m1A5 » Mo, 14. Mär. 11, 15:34

einige firma verlangt aber dass die praktikanten immatrikuliert bleiben, während des ganzen praktikums.
ansonsten kannst du ein urlaubsemester nehmen glaube ich.

igi
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Beitrag von igi » Mo, 14. Mär. 11, 16:03

Hab auch ein Urlaubssemester für meine 6 Monate Praktikum genommen. Kein Problem, man bleibt auch immatrikuliert.

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Beitrag von Anfield » Mo, 14. Mär. 11, 17:29

Ich hatte leider nicht bedacht, dass ich bei Beurlaubung keine (offenen) Klausuren schreiben darf.
Aber danke.

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Beitrag von JMH » Di, 15. Mär. 11, 09:34

Ist es denn möglich in einem Urlaubssemester sich das Fachpraktikum anerkennen zu lassen?? Ist ja auch eine Studienleistung, und die dürfen angeblich nicht in Urlaubssemestern abgelegt werden...

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Beitrag von Anfield » Di, 15. Mär. 11, 12:14

Das war auch meine Idee, weshalb es vielleicht nicht geht.

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Beitrag von sobe » Di, 15. Mär. 11, 15:12

Ich habe vor ein paar Tagen so einen Antrag ausgefüllt und als Grund fürs Urlaubssemester "Praktikum" angekreuzt. Mit der Anerkennung sollte es also definitiv kein Problem geben.

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