Urlaubssemester und Studienbescheinigungen

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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fragment1234
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Beitrag von fragment1234 » Do, 30. Jan. 14, 07:12

vom International Office weiß ich das man Prüfungen auch im Urlaubsemester ablegen kann, z.B. wenn man ein Auslandssemester macht und da dann Prüfungen schreibt, oder aus einem Auslandssemester vor der Prüfungsphase zurückkommt, aber so generell ist es glaub ich nicht möglich :wink:

Newton
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Beitrag von Newton » Do, 30. Jan. 14, 11:09

zum Thema Projektarbeit: Die wird ja eh nicht angemeldet, sondern nur bei der Abgabe wird alles auf einem Zettel eingetragen (zumindest bei Energietechnik). Vielleicht kann man das ja mit dem Betreuer abklären, dass da dann ein anderer Bearbeitungszeitraum eingetragen wird. Da brauchen ja doch eh alle länger als die vorgeschriebene Zeit.

Bernd5
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Beitrag von Bernd5 » Do, 30. Jan. 14, 18:03

Newton hat geschrieben:zum Thema Projektarbeit: Die wird ja eh nicht angemeldet, sondern nur bei der Abgabe wird alles auf einem Zettel eingetragen (zumindest bei Energietechnik). Vielleicht kann man das ja mit dem Betreuer abklären, dass da dann ein anderer Bearbeitungszeitraum eingetragen wird. Da brauchen ja doch eh alle länger als die vorgeschriebene Zeit.

Ja das habe ich auch schon gehört. Wäre ja aber nur die inoffzielle Variante. Wer ist bei sowas eigentlich der Ansprechpartner: Prüfungsamt oder Studierendenservice ?

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Fr, 31. Jan. 14, 01:08

Bernd5 hat geschrieben:
Newton hat geschrieben:zum Thema Projektarbeit: Die wird ja eh nicht angemeldet, sondern nur bei der Abgabe wird alles auf einem Zettel eingetragen (zumindest bei Energietechnik). Vielleicht kann man das ja mit dem Betreuer abklären, dass da dann ein anderer Bearbeitungszeitraum eingetragen wird. Da brauchen ja doch eh alle länger als die vorgeschriebene Zeit.

Ja das habe ich auch schon gehört. Wäre ja aber nur die inoffzielle Variante. Wer ist bei sowas eigentlich der Ansprechpartner: Prüfungsamt oder Studierendenservice ?
Preufungsamt.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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Bernd5
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Beitrag von Bernd5 » Fr, 21. Feb. 14, 16:37

Habe mich beim Prüfungsamt nun erkundigt: In einem Urlaubssemester kann man ganz regulär alle möglichen Prüfungsleistungen erbringen. Das umfasst Klausuren genauso wie Studienarbeiten.

Denke für den einen oder anderen ist das sicher interessant ;)

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