Semesterticket zwischen Semesterende u. Prüfungszeitraumende

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein

jizz
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 463
Registriert: Do, 20. Jul. 06, 17:53

Semesterticket zwischen Semesterende u. Prüfungszeitraumende

Beitrag von jizz » Do, 09. Sep. 10, 17:52

Was für´n Titel,

hab sogar wahrscheinlich ein oblogatorisches Genitiv-s aus Platzgründen weggelassen.

So,
ich schreibe zur Zeit meine Diplomarbeit und werde spätestens am Ende dieses Prüfungszeitraumes (15.11.2010) fertig sein.
Leider endet das Semesterticket am 30.09.2010.

Was machen?

- Da ich mich nicht zurückmelden brauche und meine Diplomprüfung dennoch zum vergangenen Sommersemester akzeptiert wird, würde ich auch kein neues Semesterticket kriegen. Gibt es eine günstige Möglichkeit, ein HVV-Abo zu erhalten, da ich dennoch als Student an meiner D-Arbeit arbeite?

- Wenn ich mich doch zurückmelden sollte, was passiert mit der Gültigkeit des Semestertickets, wenn ich spätestens am 15.11.2010 mein Studium beendet haben werde?


Huii,
danke und Gruß, jetzt ma, nä?
Zuletzt geändert von jizz am Mo, 31. Jan. 11, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
Wer nicht anfängt, wird nicht fertig.

Benutzeravatar
HerrSultan
Exzellenter Poster
Exzellenter Poster
Beiträge: 3115
Registriert: Mo, 07. Okt. 02, 13:12
Wohnort: Hamburg-Altona
Kontaktdaten:

Beitrag von HerrSultan » Do, 09. Sep. 10, 18:00

Als Student bekommt man bis auf das Semesterticket keine vergünstigten Tickets beim HVV. Da müsstest du dann schon eine reguläre Zeitkarte kaufen. Sehr teuer, je nach Reichweite. Wenn du dich zurückmeldest, gilt das Semesterticket bis zum 31.3.. Erst dann wirst du auch exmatrikuliert, falls du das nicht vorher selbst erledigst.

Je nachdem, ob du schon nen Job in Aussicht hast oder noch ein bisschen die Vorteile des Studentendaseins genießen möchtest, kann es sich also durchaus lohnen, sich zurückzumelden. Bei mir war's z.B. so, daß ich deshalb noch eine Weile in meinem Werkstudentenjob bleiben konnte.

Benutzeravatar
pcElvis
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 694
Registriert: Di, 07. Mär. 06, 14:30
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von pcElvis » Do, 09. Sep. 10, 18:28

Bei einer Exmatrikulation während des laufenden Semesters besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Rückgabe. In diesem Fall wird das Ticket allerdings vom HVV zurückgenommen und anteilig erstattet. Ansprechpartner für solche Erstattungen ist die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH.
quelle: https://www.tuhh-campus.de/mediawiki/in ... .BCckgeben
<a href="http://www.beesign.at/erdstrahlen/"><img src="http://www.beesign.at/erdstrahlen/erdst ... ifikat.gif" alt="Erdstrahlenfreie Webseite" border="0"></a>

jizz
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 463
Registriert: Do, 20. Jul. 06, 17:53

Beitrag von jizz » Do, 09. Sep. 10, 19:13

Danke, ihre beiden!

Als Student bekommt man bis auf das Semesterticket keine vergünstigten Tickets beim HVV.
Was ist mit der HVV Vergünstigunen für Studenten, die hier genannt werden?

Wenn du dich zurückmeldest, gilt das Semesterticket bis zum 31.3.. Erst dann wirst du auch exmatrikuliert, falls du das nicht vorher selbst erledigst.
Falls ich mich vorher extmatrikuliere, verfällt es dann automatisch?
Oder erst dann, wenn ich mir, wie von pcElvis zitiert, das Geld anteilig vom HVV zurück erstatten lasse?

Je nachdem, ob du schon nen Job in Aussicht hast oder noch ein bisschen die Vorteile des Studentendaseins genießen möchtest, kann es sich also durchaus lohnen, sich zurückzumelden.
Wenn ich mich doch zurückmelden sollte, dann würde meine Semesterzahl ja um 1 steigen. Würde die Semesteranzahl auf dem Diplom ausgewiesen werden?
Ich möchte nicht unnötig meine bereits hohe Semesterzahl für diese wenigen Wochen in die Höhe jagen, wenn es der zukünftige Arbeitgeber sehen könnte.
Wer nicht anfängt, wird nicht fertig.

Benutzeravatar
pcElvis
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 694
Registriert: Di, 07. Mär. 06, 14:30
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von pcElvis » Do, 09. Sep. 10, 20:06

Pooz hat geschrieben:Was ist mit der HVV Vergünstigunen für Studenten, die hier genannt werden?
erstens dachte ich, du willst dann kein student mehr sein, also solltest du auch keine vergünstigungen für studenten kriegen. zweitens steht da "für andere studierende", also welche, die nicht bei den gelisteten unis mit semesterticket studieren.
Pooz hat geschrieben:Falls ich mich vorher extmatrikuliere, verfällt es dann automatisch? Oder erst dann, wenn ich mir, wie von pcElvis zitiert, das Geld anteilig vom HVV zurück erstatten lasse?
das ticket ist immer bis zum semesterende gültig, egal ob noch immatrikuliert oder nicht.
Pooz hat geschrieben:Wenn ich mich doch zurückmelden sollte, dann würde meine Semesterzahl ja um 1 steigen. Würde die Semesteranzahl auf dem Diplom ausgewiesen werden?
Ich möchte nicht unnötig meine bereits hohe Semesterzahl für diese wenigen Wochen in die Höhe jagen, wenn es der zukünftige Arbeitgeber sehen könnte.
ich weiß jetzt zwar nicht, ob die semesterzahl auf dem zeugnis auftaucht, aber ist das nicht egal? das datum deines studienbeginns und das datum deiner diplomarbeits-abgabe steht mindestens in deinem lebenslauf. und daraus kann sich dann eh jeder ausrechnen, wie lange du student warst. wenn du zwischendurch andere tätigkeiten ausgeübt hast, während derer du nicht studiert hast (und wo die dafür verbrauchten semester dann eigentlich ja nicht zählen würden), dann sind die ja auch aufgeführt und "rechtfertigen" die längere studienzeit. falls du "einfach so" länger gebraucht hast, kannst du das dann ohnehin schwer verheimlichen.
<a href="http://www.beesign.at/erdstrahlen/"><img src="http://www.beesign.at/erdstrahlen/erdst ... ifikat.gif" alt="Erdstrahlenfreie Webseite" border="0"></a>

Ulf
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 798
Registriert: Di, 30. Mär. 04, 10:00
Wohnort: Buchholz

Beitrag von Ulf » Do, 09. Sep. 10, 20:28

Moin,
die Gültigkeit des alten Semestertickets endet in jedem Fall am 30.09.2010. Wenn Du Dich zurückmeldest (und nur dann), bekommst Du ein neues Ticket, gültig bis zum 31.03.2011. Wenn Du Dich verspätet zurückmeldest, kann es auch sein, dass Du das Ticket verspätet bekommst und somit trotz Zahlung des vollen Betrages eine Zeit lang ohne Fahrkarte bist.
Die Studentenkarten vom HVV bekommst Du nicht, da Dein Studentenstatus ja auch am 30.09.2010 endet, wenn Du Dich nicht zurückmeldest.
Falls Du Dich zurückmeldest, Dich dann aber vorzeitig exmatrikuliuerst (was in den meisten Fällen kein Sinn macht), hast Du die Möglichkeit das Semesterticket gegen anteilige Erstattung zurückzugeben. Du kannst es aber auch behalten und bis Ende März weiternutzen.
Die Semesterzahl ist egal, sie steht nicht auf dem Zeugnis. Für den Arbeitgeber ist es ohnehin nur interessant, wieviel Zeit zwischen Beginn und Ende des Studiums liegen.

jizz
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 463
Registriert: Do, 20. Jul. 06, 17:53

Beitrag von jizz » Fr, 10. Sep. 10, 00:29

Ok, vielen ihr drei!
pcElvis hat geschrieben:erstens dachte ich, du willst dann kein student mehr sein, also solltest du auch keine vergünstigungen für studenten kriegen.
Ulf hat geschrieben:Die Studentenkarten vom HVV bekommst Du nicht, da Dein Studentenstatus ja auch am 30.09.2010 endet
Meine Frage resultierte lediglich daraus, dass ich noch an einer Prüfungsleistung meines Studiums arbeite. D.h., mein Studium noch beendet ist und ich bis zu endgültigen Abgabe noch als Student fungiere.
Somit hatte ich gedacht, gäbe es diese Möglichkeit.

Ulf hat geschrieben:Falls Du Dich zurückmeldest, Dich dann aber vorzeitig exmatrikuliuerst (was in den meisten Fällen kein Sinn macht),(...)
Du meinst, falls ich mich vor dem 15.11. exmatrikuliere? Denn spätestens nach Abgabe der DA+Vortrag werde ich doch automatisch exmatrikuliert, oder?
Mist, dann wird ja alles teurer, wie z.B. Krankenkassenbeitrag...hach....
Wer nicht anfängt, wird nicht fertig.

Benutzeravatar
Floyd
TalkING. Freak
TalkING. Freak
Beiträge: 161
Registriert: Mo, 10. Okt. 05, 18:28

Re: Semesterticket zwischen Semesterende u. Prüfungszeitraum

Beitrag von Floyd » Fr, 10. Sep. 10, 01:39

Pooz hat geschrieben:[...]Ende dieses Prüfungszeitraumes (15.11.2010) [...]
Auch wenns grad nicht zum Thema ist, kannst du mir nen link schicken, wo du diese Info her hast? Danke!
"Karriere ist kein Wattepusten!"

jizz
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 463
Registriert: Do, 20. Jul. 06, 17:53

Beitrag von jizz » Fr, 10. Sep. 10, 01:41

Offtopic: Sorry, hab keinen Link. Diese Info hab ich aus dem Prüfungsamt. Du müsstest mal schauen, ob du das online auch findest.

Viele Grüße :-)
Wer nicht anfängt, wird nicht fertig.

Gibbel1
TalkING. Superposter
TalkING. Superposter
Beiträge: 402
Registriert: Di, 20. Mär. 07, 18:18

Beitrag von Gibbel1 » Fr, 10. Sep. 10, 03:28

Die Prüfungszeiträume sind
für das Sommersemester: 16. Mai bis 15. November und
für das Wintersemester: 16. November bis 15. Mai.
Das ist jedes Jahr so...

Quelle: ASPO § 3 Abs 4

Antworten