Nach Studienende eingeschrieben bleiben

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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Scav
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Nach Studienende eingeschrieben bleiben

Beitrag von Scav » Di, 31. Aug. 10, 12:26

Moin,

ich werde noch diesen Prüfungszeitraum meine Bachelorarbeit abgeben, dann aber erst im Januar weiterstudieren (nicht an der TUHH).
Dabei würde ich in der Zwischenzeit gerne Student bleiben, wegen Krankenkasse und Fahrkarte.

Dazu ein paar Fragen:

- Man wird ja erst am Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Gilt das auch, wenn ich noch im Prüfungszeitraum des letzten Semesters (also 15.11.) fertig bin?
- Kann ich im Urlaubssemester noch den Prüfungszeitraum des letzten Semesters nutzen?
www.tu-harburg.de/studium/studierende/Pruefungsanspruch_20073.pdf hat geschrieben:Ausnahme: Wird das Studium (einschließlich der mündlichen Präsentation) innerhalb des Prü-
fungszeitraumes für das vorangegangene Semester beendet, ist eine Immatrikulation im neuen
Semester nicht erforderlich. Der Prüfungszeitraum für das Wintersemester geht bis 15. Mai, für das
Sommersemester bis 15. November eines Jahres.
Auch nicht möglich?

Wie würdet ihr das machen?

Gruß

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NightStalker
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Beitrag von NightStalker » Di, 31. Aug. 10, 12:42

Klar kannst dich auch nach zurückmelden für's Wintersemester, aber dann zahlst auch Studiengebühren. Ich glaube dein Semesterticket wird zwar mit dem Tage der Exmatrikulation ungültig, aber ich hab noch keinen HVVler gesehen, der das geprüft hat. Ich würd mich einfach bis Januar bei der wissenschaftlichen Weiterbildung einschreiben, dann solltest du alles haben was du willst (und keine 375 Tacken verloren). Frag am Besten mal beim Studierendensekretariat nach.
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Beitrag von HerrSultan » Di, 31. Aug. 10, 13:11

Du könntest dich zurückmelden, aber gleichzeitig für's WS ein Urlaubssemester beantragen.
Dann hast du Studentenstatus und Fahrkarte, musst aber keine Studiengebühren zahlen.

Weil die Prüfungsleistung der Bachelorarbeit noch zum aktuellen Semester gehört, ist das auch kein Problem.
Nur Prüfungen darfst du dann im WS nicht mehr ablegen.

Ulf
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Re: Nach Studienende eingeschrieben bleiben

Beitrag von Ulf » Di, 31. Aug. 10, 14:24

Scav hat geschrieben:- Man wird ja erst am Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Gilt das auch, wenn ich noch im Prüfungszeitraum des letzten Semesters (also 15.11.) fertig bin?
Ja!
Scav hat geschrieben:- Kann ich im Urlaubssemester noch den Prüfungszeitraum des letzten Semesters nutzen?
Ja!
Scav hat geschrieben:
www.tu-harburg.de/studium/studierende/Pruefungsanspruch_20073.pdf hat geschrieben:Ausnahme: Wird das Studium (einschließlich der mündlichen Präsentation) innerhalb des Prü-
fungszeitraumes für das vorangegangene Semester beendet, ist eine Immatrikulation im neuen
Semester nicht erforderlich. Der Prüfungszeitraum für das Wintersemester geht bis 15. Mai, für das
Sommersemester bis 15. November eines Jahres.
Auch nicht möglich?
Doch möglich ist es, nur nicht erforderlich. Ich hab es auch so gemacht.
Scav hat geschrieben:Wie würdet ihr das machen?
Genauso, wie Du es vorhast. Für das WS zurückmelden und (wenn möglich) noch ein Urlaubssemester beantragen. Bei mir ging das nicht mehr, da ich meine beiden Urlaubssemester schon verbraucht hatte.
NightStalker hat geschrieben:Ich glaube dein Semesterticket wird zwar mit dem Tage der Exmatrikulation ungültig
Abgesehen davon, dass man automatisch auch immer bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleibt, würde das Semesterticket selbst bei einer Exmatrikulation während des laufenden Semesters bis zum Semesterende gültig bleiben. In diesem (seltenen) Fall besteht lediglich die Möglichkeit (aber nicht die Pflicht), das Semesterticket vorzeitig bei der S-Bahn zurückzugeben und für jeden Tag 1/183 des Fahrpreises erstattet zu bekommen.
NightStalker hat geschrieben:aber ich hab noch keinen HVVler gesehen, der das geprüft hat.
Die einzige Möglichkeit, das überhaupt zu prüfen, wäre ja auch eine Anfrage bei der Hochschule, was nicht praktikabel ist. Deswegen regelt man es von vornherein so, dass das Semesterticket grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig bleibt, auch wenn man zwischenzeitlich gar kein Student mehr sein sollte.

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Beitrag von Scav » Di, 31. Aug. 10, 17:04

Danke für die Antworten!

Meine erste Wahl ist jetzt wissenschaftliche Weiterbildung, keine Studiengebühren aber Vorlesungen(z.B. Sprachkurse) und Hiwi-Job möglich.
Muss ich nur noch klären, ob das rechtzeitig möglich ist, also bevor ich mein Abschlusszeugnis habe.

Ansonsten schreibe ich mich normal ein... Darf man im Urlaubssemester als Hiwi arbeiten?

Gruß

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Beitrag von Ulf » Di, 31. Aug. 10, 18:32

Scav hat geschrieben:Meine erste Wahl ist jetzt wissenschaftliche Weiterbildung, keine Studiengebühren
Hat das Vorteile gegenüber Student im Urlaubssemester?

Ansonsten kannst Du als Student (egal ob im Urlaubssemester oder nicht), machen, was Du willst. Also natürlich auch als HiWi arbeiten.

\o.
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Beitrag von \o. » Di, 31. Aug. 10, 20:05

Ulf hat geschrieben:
Scav hat geschrieben:Meine erste Wahl ist jetzt wissenschaftliche Weiterbildung, keine Studiengebühren
Hat das Vorteile gegenüber Student im Urlaubssemester?

Ansonsten kannst Du als Student (egal ob im Urlaubssemester oder nicht), machen, was Du willst. Also natürlich auch als HiWi arbeiten.
kostet nix.
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Beitrag von NightStalker » Mi, 01. Sep. 10, 08:39

Solltest du doch noch ein Urlaubssemester nehmen, denk aber dran dass Urlaubssemester grundsätzlich VOR der Rückmeldung beantragt werden müssen.
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Beitrag von Gammler » Do, 02. Sep. 10, 07:52

Hiwi mit Bachelor müsste sich auch mehr lohnen als bisher, zumindest in Braunschweig kriegen die den Lohn von einem mit Abschluss.
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