Scav hat geschrieben:- Man wird ja erst am Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert. Gilt das auch, wenn ich noch im Prüfungszeitraum des letzten Semesters (also 15.11.) fertig bin?
Ja!
Scav hat geschrieben:- Kann ich im Urlaubssemester noch den Prüfungszeitraum des letzten Semesters nutzen?
Ja!
Scav hat geschrieben:www.tu-harburg.de/studium/studierende/Pruefungsanspruch_20073.pdf hat geschrieben:Ausnahme: Wird das Studium (einschließlich der mündlichen Präsentation) innerhalb des Prü-
fungszeitraumes für das vorangegangene Semester beendet, ist eine Immatrikulation im neuen
Semester nicht erforderlich. Der Prüfungszeitraum für das Wintersemester geht bis 15. Mai, für das
Sommersemester bis 15. November eines Jahres.
Auch nicht
möglich?
Doch möglich ist es, nur nicht erforderlich. Ich hab es auch so gemacht.
Scav hat geschrieben:Wie würdet ihr das machen?
Genauso, wie Du es vorhast. Für das WS zurückmelden und (wenn möglich) noch ein Urlaubssemester beantragen. Bei mir ging das nicht mehr, da ich meine beiden Urlaubssemester schon verbraucht hatte.
NightStalker hat geschrieben:Ich glaube dein Semesterticket wird zwar mit dem Tage der Exmatrikulation ungültig
Abgesehen davon, dass man automatisch auch immer bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleibt, würde das Semesterticket selbst bei einer Exmatrikulation während des laufenden Semesters bis zum Semesterende gültig bleiben. In diesem (seltenen) Fall besteht lediglich die
Möglichkeit (aber nicht die Pflicht), das Semesterticket vorzeitig bei der S-Bahn zurückzugeben und für jeden Tag 1/183 des Fahrpreises erstattet zu bekommen.
NightStalker hat geschrieben:aber ich hab noch keinen HVVler gesehen, der das geprüft hat.
Die einzige Möglichkeit, das überhaupt zu prüfen, wäre ja auch eine Anfrage bei der Hochschule, was nicht praktikabel ist. Deswegen regelt man es von vornherein so, dass das Semesterticket grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig bleibt, auch wenn man zwischenzeitlich gar kein Student mehr sein sollte.