Da ich nun für meinen Bachelor noch ein Semester ranhängen muss, mache ich mir allmählich Gedanken über die Förderung durch das Bafög, welche ja nur für die Regelstudienzeit gelten soll. Der Master, den ich im Anschluss machen werde ist zwar ein Folgestudiengang, allerdings weiß ich nicht wie das das Bafög-Amt sieht.
Muss ich beim Bafögamt eine Begründung für meine verlängerte Studienzeit im Bachelor oder im Master angeben um weiter gefördert zu werden?
Die Frage geht natürlich auch an Diplom-Studierende die schon mindestens im 11. Semester sind und Bafög erhalten.
Bafög bei verlängerter Studienzeit
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Zwei Möglichkeiten die Förderungshöchstdauer nach hinten zu verschieben sind a) Urlaubssemester (wobei man dann allerdings während der Urlaubssemester kein Bafög mehr kriegt, außer man ist währenddessen im Auslandsstudium und bekommt Auslandsbafög. Nach der neuen Immatrikulationsordnung wurde es aber erheblich erschwert hierfür überhaupt Urlaubssemester zu bekommen) und b) Semester mit Gremientätigkeit (AStA, FSR, StuPa) bis max. 12 Monate.
Hab ich beides gemacht und hat beides sehr gut funktioniert, ich hab bis ins 13. Semester noch Bafög bekommen.
Hab ich beides gemacht und hat beides sehr gut funktioniert, ich hab bis ins 13. Semester noch Bafög bekommen.
-- Chrząszcz brzmi w trzcinie w Szczebrzeszynie.
-- 好好学习,天天向上!
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also richtiges bafög bekommt man scheinbar wenn min. eine dieser Begründungen vorliegt:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3
Und auf ein Verschulden der Hochschule zu hoffen, scheint mir gerade hier an der TUHH vergeblich zu sein. Allerdings bleibt die Frage ob ein Bachelor-Master-Studium als ein Zusammenhängendes Studium betrachtet werden kann, denn dann wäre man ja noch in der Regelstudienzeit.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/fhd.php?seite=3
Und auf ein Verschulden der Hochschule zu hoffen, scheint mir gerade hier an der TUHH vergeblich zu sein. Allerdings bleibt die Frage ob ein Bachelor-Master-Studium als ein Zusammenhängendes Studium betrachtet werden kann, denn dann wäre man ja noch in der Regelstudienzeit.
Hallo,
ich habe da auch noch eine Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.
Also ich bin noch Diplom-Student und konnte nach dem 4. Semester mit dem Hauptstudium noch nicht anfangen, weil ich noch 3 Prüfungen ausstehen hatte und ja maximal 2 erlaubt waren.
Im Zusammenhang damit bin ich auf folgenden Abschnitt gestoßen:
ich habe da auch noch eine Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrung damit.
Also ich bin noch Diplom-Student und konnte nach dem 4. Semester mit dem Hauptstudium noch nicht anfangen, weil ich noch 3 Prüfungen ausstehen hatte und ja maximal 2 erlaubt waren.
Im Zusammenhang damit bin ich auf folgenden Abschnitt gestoßen:
Fällt mein Fall eventuell unter diesen Passus und könnte ich unter Umständen ein zusätzliches Semester BAföG bekommen?Zu Absatz 3 Nummer 1
15.3.3 Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können, sind insbesondere
- das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist; entsprechendes gilt für die erstmalige Wiederholung eines Studienhalbjahres wegen des Mißlingens von Leistungsnachweisen, wenn anstelle einer Zwischenprüfung laufend Leistungsnachweise zu erbringen sind, ...
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Da würde ich lieber mal die Profis fragen: http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... he=deutsch