Prüfungen freiwillig wiederholen - Beschränkung?

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XRays

Prüfungen freiwillig wiederholen - Beschränkung?

Beitrag von XRays » Mi, 01. Sep. 04, 19:47

Bestandene Klausuren kann man ja zwecks Notenverbesserung freiwillig wiederholen. Ich habe gehört, es gäbe dabei irgendwelche Beschränkungen. Wo finde ich die Regeln dazu?

Gast

Beitrag von Gast » Mi, 01. Sep. 04, 19:52

Infos bezüglich solcher Angelegenheiten findest du eigentlich immer in deiner Diplom-Prüfungsordnung.
Es würde mich allerdings wundern, wenn in deiner DPO steht, dass du Prüfungen zwecks Notenverbesserung wiederholen kannst. Meines Wissens steht in allen aktuellen DPOs explizit geschrieben, dass das nicht erlaubt ist.

EDIT:
Bsp. DPO AIW/GES vom 28.11.2001:
§10, Abs. 1.: Prüfungen, die mit 4,0 oder besser bewertet wurden, können nicht wiederholt werden.

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Beitrag von HerrSultan » Mi, 01. Sep. 04, 19:57

Ist jedenfalls bei IIW sicher nicht erlaubt.

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Beitrag von ups » Mi, 01. Sep. 04, 21:00

bei ET auch net
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Beitrag von thargor » Mi, 01. Sep. 04, 21:22

ups hat geschrieben:bei ET auch net
Doch, siehe Diplomprüfungsordnung:
§ 11 Wiederholung von Prüfungen
(...)
(4) Für die Kernfächer nach § 22 Absatz 2 gelten die in § 56 Absatz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes genannten Möglichkeiten des freien Prüfungsversuches und der Wiederholungs-prüfung zur Notenverbesserung. Maßgebend für die Einhaltung der Regelstudienzeit ist der Studienplan.
Sprich: bist du im Hauptstudium und in der Regelstudienzeit, kannst Du "schlechte" Prüfungen nochmal schreiben.

EDIT: bei IIW sieht es genauso aus.

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Beitrag von Dauergast » Mi, 01. Sep. 04, 21:25

Ich habe schonmal in die eine oder andere PO reingeschaut, mein Eindruck ist:

Prüfungswiederholungen zur Notenverbesserung werden (vermutlich) nur im Hauptstudium gewährt. Der Trend geht jedoch dahin dies generell nicht mehr zu ermöglichen, also weder für Diplom, noch Vordiplom.

Ich finde das eine Sauerei, damit möchte sich die Uni sicherlich nur Arbeit sparen. Wer unbedingt möchte, könnte doch problemlos nochmal mitmachen finde ich. Meinetwegen auch dreimal schreiben und dann das beste Ergebnis werten. Das ist dann nicht geschummelt, sondern einfach fleißig. Es würde sich sicher zeigen, dass nicht besonders viele Studenten ständig die Prüfungen doppelt machen... warum also verbieten?

Wie auch immer, die Chancen darauf stehen schlecht.

wurst
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Beitrag von wurst » Mi, 01. Sep. 04, 21:38

Die ET-DPO vom 11. Juni 1997:
§ 11 Wiederholung von Prüfungen

(1) Prüfungen, die mit 4,0 oder besser bewertet wurden, können nicht wiederholt werden.

[...]

(4) Für die Kernfächer nach § 22 Absatz 2 gelten die in § 56 Absatz 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes genannten Möglichkeiten des freien Prüfungsversuches und der Wiederholungs-prüfung zur Notenverbesserung. Maßgebend für die Einhaltung der Regelstudienzeit ist der Studienplan.

[...]
http://www.tu-harburg.de/studium/studga ... dnung.html

§ 56 des HmbHG in der Fassung vom 2.7.1991:
(1) Legt ein Bewerber nach ununterbrochenem Studium die Abschlußprüfung innerhalb der Regelstudienzeit ab und besteht sie nicht, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt (freier Prüfungsversuch); eine als bestanden bewertete Abschlußarbeit wird auf Antrag des Bewerbers als Prüfungsleistung im weiteren Prüfungsverfahren anerkannt. Besteht der Bewerber die Prüfung, kann er auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin die in kontrollierten Formen erbrachten Teilleistungen (§ 55 Absatz 2 Satz 1) einmal vollständig wiederholen und dann entscheiden, welches Prüfungsergebnis er gelten lassen will.

[...]
http://www.informatik.uni-hamburg.de/Fa ... mbHG99.pdf

Inzwischen gibt es aber ein neues HG (27. Mai 2003), und darin gibt es anscheinend den Parapraphen nicht mehr. Es heißt in §65 ("Wiederholbarkeit") u.a. nur noch:
(2) Die Wiederholung findet in der Regel nur für die Prüfungsleistungen statt, die nicht bestanden worden sind.
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/beh ... source.pdf

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Beitrag von carlaron » Mi, 01. Sep. 04, 21:49

Hm klingt natürlich interessant.

Ich denke, dass das Wiederholen "verboten" wird/ist, weil man die Studiendauer nicht unendlich verzögern will.

In anderen Ländern ist es ja durchaus gang und gebe, bestandene Prüfungen zu widerholen.

Gruß Aron
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Beitrag von Dauergast » Mi, 01. Sep. 04, 22:09

Wiederholungen aus diesem Beweggrund nicht zu erlauben ist auch vollkommen in Ordnung. Allerdings sollte es möglich sein (einige POs erlauben das auch noch) innerhalb der Regelstudienzeit bestande Prüfungen zu verbessern.

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Beitrag von ups » Mi, 01. Sep. 04, 23:15

hm interessant - wusste ich garnet, hatte nur §11 im kopf. finde aber auch, dass das wiederholen ruhig erlaubt werden sollte, alle die durchfallen haben ja auch die chance ihre leistungen zu verbessern...
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