Hilfe!!!wahlpflichfach drei mal nicht bestanden!!!

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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neu1980
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Hilfe!!!wahlpflichfach drei mal nicht bestanden!!!

Beitrag von neu1980 » Di, 02. Jun. 09, 19:37

hallo,
leider ein wahlpflichfach drei mal nicht bestanden.
Frage ist :
Ist nach Diplomprüfungsordnung für Diplomprüfung endgültig nicht bestanden ?? oder?

Klattsuj
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Beitrag von Klattsuj » Di, 02. Jun. 09, 20:16

du hast doch noch ne mündliche prüfung als letzte Chance bei sowas?

Room101
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Beitrag von Room101 » Di, 02. Jun. 09, 20:19

Du hast die Möglichkeit, dich in einer mündlichen Ergänzungsprüfung nachprüfen zu lassen, also genauso wie in Kern-/Pflichtfächern.

Solltest du da auch durchrasseln: Ja, aus die Maus!
Bedenke, dass dabei eine Menge auf dem Spiel steht (von heute auf morgen arbeitslos, kein Studentenstatus mehr (für Jobs, Krankenkasse u.ä.), vor allem aber jede Menge vergurkte Zeit, zumal man ja schon im Hauptstudium angekommen war. Ich schreibe das nur, weil ich bei jemandem in ähnlicher Situation den Eindruck hatte, dass ihm gar nicht klar ist, wie sehr man sich auf den Arsch setzen sollte, um die letzte Chance zu bestehen.
The lexical ambiguity and syntactic arrangement inherent in this prose communication tend to predict a degree of confusion in the desired recipient.

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Beitrag von neu1980 » Di, 02. Jun. 09, 20:41

was kann man dann machen ?
aus Äquvialente Tabelle ist Parallele Algotiehmen und Paralleverarbeitung = Computational Web.
Das Problem ist , ich habe breits Computational Web bestanden. aber auf den Zetteln von Prüfungsamt steht ,dass Parallele Algotithemen nicht bestanden ist, obwohl ich Computational Web bestanden habe.

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Beitrag von beta » Di, 02. Jun. 09, 21:21

Wenn es sich um einen Verwaltungsfehler handelt (Noten falsch zugeordnet), geh' zum Prüfungsamt. Wenn du ein Fach 3x nicht bestanden hast, ist deine einzige Chance, ab sofort bis zur Prüfung nichts anders mehr zu machen, als Lernen, Schlafen und Essen. In der Reihenfolge. Wenn du das nicht machst, bist du bei einem evtl. Durchfallen großteils selber Schuld.

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Beitrag von ah2004 » Di, 02. Jun. 09, 23:28

also bei uns (ET) weiß ich, dass man bevor man in diese situation kommt die möglichkeit hat noch schnell in einem anderen fach die nötigen sws zu machen die man braucht. dafür darfst du aber noch nicht zum dritten mal zur prüfung angetreten sein! und falls es noch zu viele sws sind und du die nicht alle in einem semester schaffst, dann einfach erstmal immer krank melden mit attest.

so hat es bei mir zumindest funktioniert, allerdings hab ich gleich nach dem ersten versuch eingesehen, dass das fach wohl nix für mich ist...
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Meet the Prof

Beitrag von kelelele » Mi, 03. Jun. 09, 02:00

Vor einer mündlichen Prüfung mit eventuell folgendem Rausschmiss und damit einhergehendem Studienverbot in diesem Fach in ganz Deutschland, sollte man unbedingt rechtzeitig vorher mit dem Prof sprechen und
1. ihm die Lage klar machen, dass man eventuell rausfliegt
2. ihn um Rat fragen, was man tun kann / soll

Angeblich nimmt kaum jemand die Möglichkeit einer Sprechstunde wahr. Dabei weiß der Prof doch am Besten was wichtig ist und wo Schwächen liegen - und wie die Prüfung ablaufen wird. Also unbedingt in die Sprechstunde gehen oder einen Termin vereinbaren.

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Beitrag von HisDudeness » Mi, 03. Jun. 09, 13:37

ah2004 hat geschrieben:also bei uns (ET) weiß ich, dass man bevor man in diese situation kommt die möglichkeit hat noch schnell in einem anderen fach die nötigen sws zu machen die man braucht.
Das geht bei IIW definitiv nicht. Sobald man zu einem Wahlpflichtfach einmal angetreten ist, wird es genauso behandelt wie Kernfächer (Zwangsanmeldung, bei endgültigem Nichtbestehen Exmaktrikulation).

Wie es mit den Wiederholungsprüfungen bei Fächern aussieht, die inzwischen durch Äquivalenzfächer ersetzt wurden, konnte man mir im Prüfungsamt letztes Semester nicht definitiv sagen.
Die Aussage war, dass das ein Sonderfall ist, für den es keine klare Regelung gibt, aber dass es nach Absprache mit dem Prüfungsamt durchaus möglich sein sollte, die nichtbestandene Klausur durch bestandenes Äquivalenzfach zu ersetzen. Damit wäre in deinem Fall ja alles gut. Musst du einfach mal nachfragen.

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