Exmatrikulation nach Studienende
Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein
Exmatrikulation nach Studienende
Moin!
Hab mal ne Frage:
Ist das Exmatrikulationsdatum das Datum, an dem man den mündlichen Vortrag der DA hällt? Oder das Datum (wochen später) an dem man dann das Zeugniss erhällt?
Hab jetzt auf die schnelle nix dazu gefunden...
Hab mal ne Frage:
Ist das Exmatrikulationsdatum das Datum, an dem man den mündlichen Vortrag der DA hällt? Oder das Datum (wochen später) an dem man dann das Zeugniss erhällt?
Hab jetzt auf die schnelle nix dazu gefunden...
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E-Mail, vom 26.Nov 2008
Betreff: [studierende] Neue Exmatrikulationsregelung nach bestandener Abschlussprüfung
Text:
Betreff: [studierende] Neue Exmatrikulationsregelung nach bestandener Abschlussprüfung
Text:
Sehr geehrte Studierende,
wir möchten Sie darüber informieren, dass die Regelung zur Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung an der TUHH geändert wurde. Nach bestandener Abschlussprüfung werden Sie ab sofort erst zum Ende des jeweiligen Semesters exmatrikuliert.
Somit können Sie den Studierenenstatus und alle damit verbundenen Vorteile (z.B. Semesterticket) bis zum Ende des Semesters nutzen.
Selbstverständlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Sie sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, wenn Sie z.B. bei Ihrem neuen Arbeitgeber die Exmatrikulation nachweisen müssen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Studierendensekretariat
- HerrSultan
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Vorsicht, das gilt natürlich nur, wenn man nicht davon gebrauch macht die Diplomarbeit im noch gültigen Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters abzugeben. Ich wurde dann irgendwann wegen Nichtzahlung der Semestergebühren/Studiengebühren exmatrikuliert.
Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Mark Twain (1935)
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- TalkING. Freak
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was hatte das für Folgen für dich?Zini hat geschrieben:Vorsicht, das gilt natürlich nur, wenn man nicht davon gebrauch macht die Diplomarbeit im noch gültigen Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters abzugeben. Ich wurde dann irgendwann wegen Nichtzahlung der Semestergebühren/Studiengebühren exmatrikuliert.
Ärzte können ihre Fehler begraben, aber ein Architekt kann seinen Kunden nur raten, Efeu zu pflanzen. (George Sand)
KEINE!
Das heißt: Theoretisch hätte ich der KV wahrscheinlich melden müssen, dass ich in dem Augenblick kein Student war, aber da ich nach dem Vortrag dann doch beschlossen habe, mich wieder einzuschreiben, war das rückwirkend auch geklärt.
Und noch nen Problem: Man hat in dem Zeitraum, also vom 30.9. (31.3.) bis zum Vortrag kein Semesterticket.
Das heißt: Theoretisch hätte ich der KV wahrscheinlich melden müssen, dass ich in dem Augenblick kein Student war, aber da ich nach dem Vortrag dann doch beschlossen habe, mich wieder einzuschreiben, war das rückwirkend auch geklärt.
Und noch nen Problem: Man hat in dem Zeitraum, also vom 30.9. (31.3.) bis zum Vortrag kein Semesterticket.
Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.
Mark Twain (1935)
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