Exmatrikulation nach Studienende

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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highbury
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Exmatrikulation nach Studienende

Beitrag von highbury » Fr, 24. Apr. 09, 11:37

Moin!
Hab mal ne Frage:

Ist das Exmatrikulationsdatum das Datum, an dem man den mündlichen Vortrag der DA hällt? Oder das Datum (wochen später) an dem man dann das Zeugniss erhällt?

Hab jetzt auf die schnelle nix dazu gefunden...
Two great European narcotics, Alcohol and Christianity, I know which one I prefer...

Room101
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Beitrag von Room101 » Fr, 24. Apr. 09, 11:54

Bei mir war es der Tag der Zeugnisaustellung.
The lexical ambiguity and syntactic arrangement inherent in this prose communication tend to predict a degree of confusion in the desired recipient.

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Beitrag von nielshackius » Fr, 24. Apr. 09, 22:29

E-Mail, vom 26.Nov 2008
Betreff: [studierende] Neue Exmatrikulationsregelung nach bestandener Abschlussprüfung
Text:
Sehr geehrte Studierende,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Regelung zur Exmatrikulation nach bestandener Abschlussprüfung an der TUHH geändert wurde. Nach bestandener Abschlussprüfung werden Sie ab sofort erst zum Ende des jeweiligen Semesters exmatrikuliert.
Somit können Sie den Studierenenstatus und alle damit verbundenen Vorteile (z.B. Semesterticket) bis zum Ende des Semesters nutzen.

Selbstverständlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass Sie sich auf eigenen Antrag exmatrikulieren, wenn Sie z.B. bei Ihrem neuen Arbeitgeber die Exmatrikulation nachweisen müssen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Studierendensekretariat

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Beitrag von Room101 » Sa, 25. Apr. 09, 01:37

Oh, verdammt, da sieht man mal, wie lange das bei mir schon her ist ;)
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Beitrag von HerrSultan » Di, 20. Apr. 10, 12:23

Gibt es das irgendwo auch schriftlich, daß man erst zum Semesterende exmatrikuliert wird?

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Beitrag von Zini » Di, 20. Apr. 10, 12:42

Vorsicht, das gilt natürlich nur, wenn man nicht davon gebrauch macht die Diplomarbeit im noch gültigen Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters abzugeben. Ich wurde dann irgendwann wegen Nichtzahlung der Semestergebühren/Studiengebühren exmatrikuliert.
Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.

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Beitrag von GefrierBrandt » Di, 20. Apr. 10, 13:09

Zini hat geschrieben:Vorsicht, das gilt natürlich nur, wenn man nicht davon gebrauch macht die Diplomarbeit im noch gültigen Prüfungszeitraum des vorherigen Semesters abzugeben. Ich wurde dann irgendwann wegen Nichtzahlung der Semestergebühren/Studiengebühren exmatrikuliert.
was hatte das für Folgen für dich?
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Beitrag von Zini » Di, 20. Apr. 10, 15:20

KEINE!

Das heißt: Theoretisch hätte ich der KV wahrscheinlich melden müssen, dass ich in dem Augenblick kein Student war, aber da ich nach dem Vortrag dann doch beschlossen habe, mich wieder einzuschreiben, war das rückwirkend auch geklärt.

Und noch nen Problem: Man hat in dem Zeitraum, also vom 30.9. (31.3.) bis zum Vortrag kein Semesterticket.
Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.

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