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Suche ehrlichen Finder

Verfasst: Fr, 29. Jul. 11, 13:42
von fairmont
Hi,

ich hatte mein Portemonnaie verloren. Es wurde abgegeben und auch das Geld (90 €) war noch da.

Ich suche den Finder um ihm/ihr eine Belohnung auszuhändigen. Er/Sie melde sich bitte bei mir.
Verloren hatte ich es am Mittwoch.

MFG

Verfasst: Fr, 29. Jul. 11, 21:16
von pandaren
Wow.. wenn ich sowas lese, kommt der Glaube an ehrliche Menschen doch wieder hoch :). Das ist schön, dass es jemand gab, der mal nicht an sich selber gedacht hat!

Verfasst: Sa, 30. Jul. 11, 17:51
von immelmann78
nur mal so eine frage, woher willst du es wissen ob derjenige auch der finder ist x)

Verfasst: Sa, 30. Jul. 11, 20:13
von derdiedas
Man hofft einfach, dass die Person, die sich meldet, ebenso ehrlich ist ;)

Verfasst: Sa, 30. Jul. 11, 20:48
von exor
naja - Brieftaschen sehen ja nu auch nich alle grad gleich aus.
Und wer'ne Brieftasche findet guckt ja vielleicht auch kurz durch, ob da was drin ist, was einem helfen könnte den Besitzer zu finden...

Ansonsten dürfte man beim Finder schon mehr Information erwarten als "I habs gfunde..."

Verfasst: So, 31. Jul. 11, 22:45
von immelmann78
naja, dass es ein (schwarzes) portemonnaie war mit 90 €, Kreditkarte und einer fahrkarte drin kann dir ja jeder sagen der diesen tread gelesen hat. Und ich glaub nicht ma der finder hat sich den namen auf der fahrkarte gemerkt 8)

Verfasst: Mi, 21. Nov. 12, 19:48
von Sonja321
ja, ehrliche Menschen gibts glücklicherweise noch :) hat sich jemand eigentlich schon gemeldet zwecks dem Finderlohn?

wie ists eigentlich mit dem finderrecht? soll ja angeblich heißen: wer es findet, dem gehörts...........was ich persönlich nicht glaube.

Verfasst: Mi, 21. Nov. 12, 22:16
von NetFalcon
§ 973 Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
Also halbes Jahr.
Du hast übrigens auch Anrecht auf ein Finderlohn.

Verfasst: Do, 22. Nov. 12, 00:12
von Audi
Jo 10% vom Wert glaub ich.

Verfasst: Do, 22. Nov. 12, 23:06
von pcElvis
Sonja321 hat geschrieben:wie ists eigentlich mit dem finderrecht? soll ja angeblich heißen: wer es findet, dem gehörts...........was ich persönlich nicht glaube.
alles mit wert ab 10 euro aufwärts muß der polizei gemeldet und abgegeben werden. anderenfalls ist das fundunterschlagung und damit eine straftat.