Microsoft Tablet zum Studentenpreis beim FSR-MB
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Eigentlich benötigen wir nur einen Professor, der bereit ist über sein Institut die Bestellung an Microsoft abzuschicken. Es ist nicht direkt untersagt die Produkte an Studenten weiterzugeben - jedoch werden dann die Studenten keine Garantie erhalten:
"Da es eine der häufigsten Fragen zum Surface Angebot ist, hier noch mal das wichtigste zusammengefasst: Die Herstellergarantie für das Surface RT 32 GB gilt ausschließlich für die Bildungseinrichtung, die das Gerät bei Microsoft oder einem autorisierten Fachhändler oder Wiederverkäufer gekauft hat und beispielsweise Mitarbeitern zur Nutzung zur Verfügung stellt. Im Falle einer Weiterveräußerung des Surface RT 32 GB durch die Bildungseinrichtung an Dritte haben diese Dritten keine direkten Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Microsoft."
Quelle:
https://www.facebook.com/MicrosoftBildu ... ion=stream
Also mein Fazit: Einen netten Professor fragen, ob er bereit ist mitzumachen. Sammelbestellung anfertigen, Geld kassieren und die Bestellung über das Institut laufen lassen - fertig!
Da hat der FSR bestimmt die richtigen Kontakte und das Know-How
"Da es eine der häufigsten Fragen zum Surface Angebot ist, hier noch mal das wichtigste zusammengefasst: Die Herstellergarantie für das Surface RT 32 GB gilt ausschließlich für die Bildungseinrichtung, die das Gerät bei Microsoft oder einem autorisierten Fachhändler oder Wiederverkäufer gekauft hat und beispielsweise Mitarbeitern zur Nutzung zur Verfügung stellt. Im Falle einer Weiterveräußerung des Surface RT 32 GB durch die Bildungseinrichtung an Dritte haben diese Dritten keine direkten Garantie- oder Gewährleistungsansprüche gegenüber Microsoft."
Quelle:
https://www.facebook.com/MicrosoftBildu ... ion=stream
Also mein Fazit: Einen netten Professor fragen, ob er bereit ist mitzumachen. Sammelbestellung anfertigen, Geld kassieren und die Bestellung über das Institut laufen lassen - fertig!
Da hat der FSR bestimmt die richtigen Kontakte und das Know-How
Hier nochmal die offizielle FAQ-Seite.
http://blogs.msdn.com/b/edublog/archive ... ungen.aspx
Dort steht indirekt drin, dass die Uni die weiterveräußern darf.
Mit den Garantieansprüchen ist fragwürdig ob die das rechtlich wirklich durchsetzen können. Da kenne ich mich nicht so aus.
http://blogs.msdn.com/b/edublog/archive ... ungen.aspx
Dort steht indirekt drin, dass die Uni die weiterveräußern darf.
Mit den Garantieansprüchen ist fragwürdig ob die das rechtlich wirklich durchsetzen können. Da kenne ich mich nicht so aus.
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Also ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht:
Die Garantie ist zunächst mal eine freiwillige Leistung des Herstellers. Einen gesetzlichen Garantieanspruch gibt es nicht. Ein Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren hingegen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Pflicht zur Gewährleistung ergibt sich aber aus dem Kaufvertrag, der bestünde nur zwischen der Bildungseinrichtung und dem Verkäufer. Sollte die Bildungseinrichtung die Tablets an Dritte weiterverkaufen, könnten sie die Gewährleistungsansprüche an den Käufer abtreten, wenn im ersten Kaufvertrag zwischen Bildungseinrichtung und Tabletverkäufer nichts anderes geregelt ist. Also wenn in diesem Kaufvertrag sowas stünde wie "Die Gewährleistungsansprüche besetehen auch bei Weiterverkauf an Dritte nur zwischen x und y." hätte man hier als Student keine Gewährleistungsansprüche mehr.
Die Garantie ist zunächst mal eine freiwillige Leistung des Herstellers. Einen gesetzlichen Garantieanspruch gibt es nicht. Ein Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren hingegen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Pflicht zur Gewährleistung ergibt sich aber aus dem Kaufvertrag, der bestünde nur zwischen der Bildungseinrichtung und dem Verkäufer. Sollte die Bildungseinrichtung die Tablets an Dritte weiterverkaufen, könnten sie die Gewährleistungsansprüche an den Käufer abtreten, wenn im ersten Kaufvertrag zwischen Bildungseinrichtung und Tabletverkäufer nichts anderes geregelt ist. Also wenn in diesem Kaufvertrag sowas stünde wie "Die Gewährleistungsansprüche besetehen auch bei Weiterverkauf an Dritte nur zwischen x und y." hätte man hier als Student keine Gewährleistungsansprüche mehr.
Nicht ganz richtig. Man kann sich mit dem vom Insitit gekauften Tablet immer noch an das Institut wenden die dann die Gewährleistung in Anspruch nehmen kann.Quagmire hat geschrieben:Also ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht:
Die Garantie ist zunächst mal eine freiwillige Leistung des Herstellers. Einen gesetzlichen Garantieanspruch gibt es nicht. Ein Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren hingegen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Pflicht zur Gewährleistung ergibt sich aber aus dem Kaufvertrag, der bestünde nur zwischen der Bildungseinrichtung und dem Verkäufer. Sollte die Bildungseinrichtung die Tablets an Dritte weiterverkaufen, könnten sie die Gewährleistungsansprüche an den Käufer abtreten, wenn im ersten Kaufvertrag zwischen Bildungseinrichtung und Tabletverkäufer nichts anderes geregelt ist. Also wenn in diesem Kaufvertrag sowas stünde wie "Die Gewährleistungsansprüche besetehen auch bei Weiterverkauf an Dritte nur zwischen x und y." hätte man hier als Student keine Gewährleistungsansprüche mehr.
Aber jetzt mal erlich? So ein Tablet mit dem Kack Windows 8? Warum wollt ihr das überhaupt? Nur weils günstig ist?
Lieber Arm dran als Arm ab.