Probleme beim nicht-konsekutiven Bachelor-Masterübergang

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Probleme beim nicht-konsekutiven Bachelor-Masterübergang

Beitrag von FSR-MB » Do, 02. Aug. 12, 15:29

Liebe Studierende,

seit einigen Wochen beschäftigen wir uns mit dem Problem des Übergangs vom B.Sc. Maschinenbau zu einem nicht-konsekutiven Master-Studiengang (anderer Master als zuvor gewählte Vertiefungsrichtung). Normalerweise sind für solche Übergänge "fachspezifische Kenntnisse und Kompetenzen" in der Satzung über das Studium festgelegt, welche erfüllt sein müssen, um im M.Sc. weiterstudieren zu können.

Konkret geht es um den Übergang eines Nicht-Mechatronik B.Sc. zum M.Sc. "Mechatronics". Obwohl für diesen Master keine bestimmten, über den B.Sc. Abschluss hinausgehende Kenntnisse und Kompetenzen in Form von Prüfungsleistungen festgelegt sind, wurde die Bewerbung von mindestens einer Person aus Mangel dieser Kenntnisse abgelehnt.

Da dieses Verfahren noch läuft und sich bereits eine weitere Person bei uns gemeldet hat, möchten wir auf diesem Wege alle ansprechen, die zurzeit von ähnlichen Problemen betroffen sind.

Bitte meldet euch bei uns, damit wir euch weiterhelfen können und einen Überblick bekommen.

Mit freundlichen Grüßen,
euer Fachschaftsrat Maschinenbau

altzian
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le whut

Beitrag von altzian » Do, 02. Aug. 12, 21:17

Ich moechte euch im Voraus darin bestaerken, dass ihr die Studierenden so sehr unterstuetzt.

Koryuken
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Beitrag von Koryuken » Do, 23. Aug. 12, 04:23

Richtet sich dies nur an Studis aus der Fachschaft Maschinenbau oder auch an andere? ICh kann mir nicht so recht vorstellen, dass z.B. BUler keine Auflagen bekaemen.

@Vorposter: Exzellenter Beitrag.

Cedric LG

Beitrag von Cedric LG » Do, 23. Aug. 12, 08:47

Das richtet sich an alle Studierenden aller Fachschaften, da sich der FSR MB bereit erklärt hat, dies für alle zu übernehmen.

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Beitrag von Dauergast » Do, 23. Aug. 12, 21:39

Grundsätzlich ist es ja gar nicht verkehrt für ein Master-Studium bestimmte Voraussetzungen zu fordern. Die Universitäten (und auch deren Absolventen!) haben ein Interesse daran, dass Leute denen ein "Master" in einem Fach bescheinigt wird, dieses Fach "komplett" beherrschen - also auch die Grundlagen.

Für die Studienplanung wäre es aber zugegebenermaßen sinnvoll die Voraussetzungen klar zu formulieren. Vermutlich ist dies bisher versäumt worden.

Vielleicht kann die Universität bewegt werden die derzeit wohl schon intern verwendeten Maßstäbe zu veröffentlichen, indem man klar macht, dass es sogar ein Prädikat eines Studiengangs ist, wenn nicht "irgendwer" den studieren kann. Gerade die Bekanntmachung von Eingangsvoraussetzungen könnte die Universität dem angestrebten Elite-Status in der öffentlichen Wahrnehmung ein Stück näher bringen. Meinetwegen kann man es ja wie bei einem n.c. gestalten und jeweils mitteilen, welche Noten (oder sonstige Voraussetzungen) im Vorjahr für eine Zulassung ausreichend waren.

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Beitrag von FSR-MB » Fr, 24. Aug. 12, 14:41

Das ist leider etwas missverständlich formuliert.

Die Suche richtet sich an alle Fachschaften, um überhaupt ein Überblick zu bekommen, wie groß das Problem fachschaftsübergreifend ist.

Ihr könnt euch gerne an uns wenden und wir schauen, wie wir euch weiterhelfen können. Wir haben aber leider nicht die Kapazität, um jede Person zu betreuen, die ähnliche Probleme hat.


Ansonsten stimmen wir dem Dauergast zu. Es geht nicht darum, irgendwelche Zulassungsvoraussetzungen grundsätzlich abzuschaffen oder ähnliches, es geht vor allem um Rechtssicherheit bei Bewerbungen für nichtkonsekutive Master. Diese ist zur Zeit schlicht nicht vorhanden.

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