Entgültiges Nichtbestehen einer WP-Klausur im Master

Fachdiskussionen rund um Themen und Veranstaltungen ohne Zuordnung zu einem bestimmten Semester (Allgemeine organisatorische und verwaltungstechnische Themen, die NICHT in unmittelbarem und direktem Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu sehen sind, bitte in "Studienverwaltung allgemein" einsortieren!)

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Deep Blue Sea
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Entgültiges Nichtbestehen einer WP-Klausur im Master

Beitrag von Deep Blue Sea » So, 25. Aug. 13, 16:44

Moin!

Ich habe dieses Semester als Schiffbauer Master-Studi aus purem Interesse zu den E-Motoren die Prüfung "E-Maschinen" gewählt, was sich sich nach knapp vier Jahren ohne ET als eine ziemliche Schnapsidee erwiesen hat. (Bei uns sind E-Maschinen eine der Prüfungen aus dem Block 270: "Wahlpflichtmodul Vertiefung in der Schiffs- und Meerestechnik"). Nun habe ich es zum 2. Mal geschrieben und ich bin mir ziemlich sicher dass ich die Prüfung wieder grandios verwurstet habe. Nun fängt ein kleines Gedankenspiel "was wäre wenn" an, weil man irgendwie immer einen Plan B braucht.

Ok, bei WPs kann Dich so ein Pipi-Fach dein Studium kosten, wenn Du nicht aufpasst, es drei Mal schriftlich und einmal mündlich durchfällst, aber was passiert dann? Im Bachelor hieß es, dass man danach nichts studieren darf, was den endgültig durchgefallenen Fach beinhaltet. Aber wie sieht es mit Master mit Fächer, die man ja von vorne hin aus Bock gemacht hat?

Zweite Frage. Weil die Geschichte mit E-Maschinen nicht lehrreich genug war, will ich noch Brennstoffzellen bei den VTlern und Technisches Industriedesign bei den MBlern hören. Beide gibt es im SB-Katalog nicht einmal. Was passiert wenn ich da etwas versaue. Wie melde ich mich bei sowas überhaupt an? Im SOS sind die Sachen nicht drin.
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Beitrag von 123aue123 » Mo, 26. Aug. 13, 16:40

Könntest du nicht einfach ein anderes WP Fach schreiben und dir dieses anrechnen lassen, statt E-Maschinen noch mal zu schreiben?

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Beitrag von Doc12 » Mo, 26. Aug. 13, 16:58

Ich glaube wenn man es einmal versucht hat muss man es durchziehen :? Aber würd mich auch mal interessieren wie das geregelt ist ...

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Beitrag von lalalala » Mo, 26. Aug. 13, 17:16

ich hab mich da mal erkundigt. wenn man ein WP beginnt, muss man es auch beenden...

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Beitrag von pandaren » Mo, 26. Aug. 13, 19:14

Da wir gerade beim Thema sind.. angenommen man geht ins Ausland und besteht Klausuren dort nicht, muss man diese hier dann nachholen, auch wenn es kein learning agreement gibt?

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Beitrag von Raindrop » Di, 27. Aug. 13, 00:20

pandaren hat geschrieben:Da wir gerade beim Thema sind.. angenommen man geht ins Ausland und besteht Klausuren dort nicht, muss man diese hier dann nachholen, auch wenn es kein learning agreement gibt?
Da ist das wieder etwas anderes, da man sich diese Prüfungen erst "genehmigen" lassen muss vom Prüfungsamt. Also selbst, wenn du dort alles bestanden hast, heißt das noch nicht, dass es auch anrechenbar ist. Meines Wissens nach kann man so auch die durchgefallenen Prüfungen einfach unter den Tisch fallen lassen.

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Beitrag von pandaren » Di, 27. Aug. 13, 08:54

Super, dankeschön!

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Beitrag von rt » Mi, 28. Aug. 13, 20:25

Ich habe gerade einen Schreck gekriegt:

Gilt das zum Beispiel auch für Patentrecht, also wirklich alle Wahlpflichtflächer?

Ich dachte ich wäre früher mal durch so ein Block I oder II Vorlesung/ Seminar durchgefallen und kann mich nicht erinnern, dass ich da rückangemeldet wurde. Bin mir aber nicht sicher.

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Beitrag von Consumer whore » Mi, 28. Aug. 13, 20:55

nein die reden hier nicht von den Block I/II Fächern.

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Beitrag von rt » Do, 29. Aug. 13, 07:30

So hatte ich das eigentlich auch in Erinnerung.

Danke für die Antwort.

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