GEZ

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jizz
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Beitrag von jizz » So, 10. Jan. 10, 19:09

OK, danke.

Das Auffälligste wäre das Fernsehflackern. Wenn ich also es nicht anmelde, obwohl ich sowas besitzen werden würde (in ferner Zukunft :-)) würde ich mich strafbar machen?

Oh fuck. Und nur ein Radio anmelden (falls ich so eins besitzen sollte auch in ferner Zukunft), ums günstig zu machen, würde den GEZ-Schergen nicht davon abhalten, weiter als Spyware zu agieren, oder?
Wer nicht anfängt, wird nicht fertig.

Koryuken
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Beitrag von Koryuken » So, 10. Jan. 10, 19:41

Bessere Gardinen?

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pcElvis
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Beitrag von pcElvis » So, 10. Jan. 10, 23:16

Pooz hat geschrieben:... würde ich mich strafbar machen?
nein. soweit ich informiert bin, ist das nicht-zahlen der gez gebühren bzw. das nicht-anmelden nur eine ordnungswidrigkeit. aus diesem grund kann z.b. auch nicht aus reinem verdacht mit hilfe der polizei die wohnung betreten/durchsucht werden.
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Erwin
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Beitrag von Erwin » So, 10. Jan. 10, 23:39

und das flackern des bildschirms kann einerseits dein alter dos-computer von 1990 ohne netzwerkkarte sein und andererseits dein tragbarer dvd-player ohne tuner.

was will der scherge denn machen, wenn du ihm so dreist ins gesicht lügst, nachdem er am spannern war? oder du lügst ihn nicht an und machst einfach die tür zu und die klingel aus.

ansonsten hast du deinen fernseher gerade gestern geschenkt (das ist wichtig wegen der quittung) bekommen und merkst nächste woche, dass fernsehen nun wirklich nichts für dich ist.

benutzer
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Beitrag von benutzer » So, 10. Jan. 10, 23:48

Das mit grade erst geschenkt bekommen funktioniert soweit ich weiss nicht. Wenn die irgendwie rausbekommen, dass man einen Fernseher hat ohne zu bezahlen, muss man für 4 Jahre nachzahlen.
Also die Schergen einfach ignorieren und auf keinen Fall jemanden den man nicht kennt hereinlassen. Letzteres besser so oder so..

xenom
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Beitrag von xenom » Mo, 11. Jan. 10, 14:52

Ich bekomme auch neuerdings GEZ schreiben, inzwischen unter Androhung von Geldstrafen. Einfach nicht Antworten und keinen ohne Anmeldung reinlassen.

Irgendwann hören die auf.

sil
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Beitrag von sil » Mo, 11. Jan. 10, 15:05

Ohne Fernseher kommt man übrigens recht günstig weg: Radio kostet ca. 5 Euro im Monat, PC (noch) nichts. Erst mit Fernseher - oder sobald PC's als solche gelten - wirds deutlich teurer (Fernseher kostet m.W. ca. 15 Euro pro Monat).

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HisDudeness
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Beitrag von HisDudeness » Mo, 11. Jan. 10, 17:16

sil hat geschrieben:Ohne Fernseher kommt man übrigens recht günstig weg: Radio kostet ca. 5 Euro im Monat, PC (noch) nichts. Erst mit Fernseher - oder sobald PC's als solche gelten - wirds deutlich teurer (Fernseher kostet m.W. ca. 15 Euro pro Monat).
Der Stand ist schon seit ein paar Jahren veraltet - PCs (und auch internetfähige Handys u. ä.) zählen als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", sind anmeldepflichtig und kosten genausoviel wie ein Radio. Mit der Zulässigkeit dieser Regelung beschäftigen sich schon im ganzen Land seit einiger Zeit die Gerichte, Entscheidungen aus höheren Instanzen gibt es aber bisher meines Wissens nicht.

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Beitrag von sil » Mo, 11. Jan. 10, 23:04

HisDudeness hat geschrieben:PCs (und auch internetfähige Handys u. ä.) zählen als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", sind anmeldepflichtig und kosten genausoviel wie ein Radio.
Das mag sein, aber ich bezahle für Radio und PC zusammen so viel wie für das Radio allein.

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Moins

Beitrag von wasnulos » Di, 12. Jan. 10, 06:43

Moin

Das ist ein leidige Thema mit diesen warmen Brüdern....
Schmeißt man jedoch mal den Google an und tippt soetwas wie GEZ Gericht etc. findet man eigentlich nicht viel was man verwerten kann.

Am schlimmsten ist es ja im Wohnheim.... dort hängen sogar die Listen mit Namen und Wohnung aus. Die Provisionsbrüder haben dort ein leichtes Spiel.

Im Grunde genommen müsste eigentlich mal ein Grundsatzurteil kommen...wer zahlen muss, aus allgemeiner Gerichtigkeit.

Wer Bafög bekommt ist befreit
Wer kein Bafög bekommt und trotzdem nur Wasser und Brot isst nicht
Harz IV Leute sind befreit
Menschen die ehrlich arbeiten gehen und am Existenzminimum leben nicht

LG

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