GEZ

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Tierra
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Beitrag von Tierra » Do, 26. Jul. 07, 13:15

Wegen des Kindergeldes? :wink:

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stereo
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Beitrag von stereo » Do, 26. Jul. 07, 21:43

@flankengott:
War der Herr denn nun nochmal da oder nicht? Da du hier nicht mehr postest müssen wir ja eigentlich annehmen, dass er da war und dich für deine schweren Vergehen direkt mitgenommen hat :)

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Beitrag von Nemrod » Do, 26. Jul. 07, 21:53

oder den internetfähigen PC... LOL :lol:

Ulf
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Beitrag von Ulf » Do, 26. Jul. 07, 22:34

hendriko hat geschrieben:Wenn Aldi mal wieder Fernseher verkauft, müssen die ALLE auch für einen GANZEN Monat bei der GEZ angemeldet werden... Selbst in Verpackung. :?: Das verstehe wer will :?:
Hä? Ich dachte, Aldi hätte den Prozess gewonnen ?!?
Count Bubba hat geschrieben:Oh, doch - aus Sicht der GEZ hat man ein empfangbereites Gerät, denn es könnte ja mit Kabel durchaus was empfangen. Und auch wenn man kein Kabel hat - das Gerät KÖNNTE es ^^
Nicht nur das. Man könnte sich auch einen DVB-T-Decoder kaufen und den an den Fernseher anschließen und dann könnte man ja auch empfangen. Also hält man doch wohl ein empfangsbereites Gerät vor.
stereo hat geschrieben:Es zählt vermutlich nicht, wenn man bei seinem Autoradio die Antenne nicht angeschlossen hat und es nur als CD Player benutzt oder?
Natürlich nicht, denn man könnte ja eine Antenne anschließen und dann würde es gehen. Dass man diese Möglichkeit nicht nutzt, ist egal.
ups hat geschrieben:wir sind doch die tuhh und wir haben elektrotechniker, wie wärs mit einem projekt bei dem wir emfangsgeräte so umbauen, dass sie die frequenzen der ööfentlich rechtlichen sender blockieren, somit dürfte man ja aus deren gebührenbegründung rausfallen...
Eben nicht! Man kann damit Rundfunkprogramme empfangen, also ist es ein Rundfunkgerät und gebührenpflichtig. Welche Sender man damit empfangen kann ist genauso wie der Umstand, welche Sender man nutzt, total egal.

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Beitrag von hendriko » Do, 26. Jul. 07, 22:52

Hä? Ich dachte, Aldi hätte den Prozess gewonnen ?!?
Das kann sein, dann bin ich einfach nicht auf der Höhe der Zeit...

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Beitrag von benutzer » Do, 26. Jul. 07, 23:04

Ulf hat geschrieben:
hendriko hat geschrieben:
Count Bubba hat geschrieben:Oh, doch - aus Sicht der GEZ hat man ein empfangbereites Gerät, denn es könnte ja mit Kabel durchaus was empfangen. Und auch wenn man kein Kabel hat - das Gerät KÖNNTE es ^^
Nicht nur das. Man könnte sich auch einen DVB-T-Decoder kaufen und den an den Fernseher anschließen und dann könnte man ja auch empfangen. Also hält man doch wohl ein empfangsbereites Gerät vor.
Hehe, wenn man keinen Fernseher hat, könnte man auch einen kaufen und dann damit empfangen... Ab sofort GEZ-Gebühren für alle!

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Beitrag von jizz » So, 10. Jan. 10, 16:40

Moin,

ich krams mal den GEZ-Thread wieder raus.

Habe mich vor 2 Wochen als Untermieter beim Einwohnermeldeamt angemeldet, und schwupps bekomme ich einen Brief von der GEZ an meine (erste, neue) Wohnung. Kotz.

- Muss ich dadrauf reagieren?
- Falls ja, wäre das auffällig oder unklug, nur ein Radio anzumelden? (Wohne im 1. Stock, und da könnte das an der Wand reflektierte Licht schon auffällig sein)
- Bin seit Dezember kein Bafög-Empfänger mehr. Kann ich mich mit meinen 200 Euro monatliches Einkommen befreien lassen?

Grüße
Wer nicht anfängt, wird nicht fertig.

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Beitrag von da_seeb » So, 10. Jan. 10, 17:52

Pooz hat geschrieben:- Falls ja, wäre das auffällig oder unklug, nur ein Radio anzumelden? (Wohne im 1. Stock, und da könnte das an der Wand reflektierte Licht schon auffällig sein)
Pf... ich mein... das könnte auch nen PC sein oder so :)

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Beitrag von HerrSultan » So, 10. Jan. 10, 18:35

da_seeb hat geschrieben:könnte auch nen PC sein
Den man auch anmelden müsste... :wink:

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Beitrag von Ulf » So, 10. Jan. 10, 19:01

Pooz hat geschrieben:- Muss ich dadrauf reagieren?
Wenn Du Geräte zum Empfang bereit hältst, musst Du diese anmelden. Wenn nicht, bist Du nicht auskunftspflichtig und musst daher auf dieses Schreiben nicht reagieren.
Pooz hat geschrieben:- Bin seit Dezember kein Bafög-Empfänger mehr. Kann ich mich mit meinen 200 Euro monatliches Einkommen befreien lassen
Nein, es sei denn Du beziehst ALG II oder vergleichbare Leistungen.

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