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Re: Kindergeldanspruch Azubis und Studierende

Verfasst: Mo, 30. Nov. 20, 09:35
von InShape
Hallo!

Bei Ausbildungsabbruch besteht immer Informationspflicht gegenüber von Familienkassen, denn Kindergeld darf nicht ohne einen berechtigten Anspruch bezogen werden. Sollten solche Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden, ist die Familienkasse zur Rückforderung des Kindergelds berechtigt. Da man aber auch Anspruch während eines Studiums hat, solltet ihr euch am besten mit der Familienkasse in Verbindung setzen und klären, wie ihr vorzugehen habt. Ich denke entscheidend ist, ob dein Bruder mit dem Studium direkt beginnt, oder ob Zeit zwischen Ausbildungsabbruch und Studiumanfang dazwischen liegt.

Vielleicht wird dir folgender Artikel weiterhelfen: https://www.steuerberaterscout.de/Magaz ... milenkasse. In diesem sind viele hilfreiche Informationen über Kindergeld, Studium und Ausbildung enthalten.

Beste Grüße!