TUHH-Professorin droht Student mit Entzug der Bachelor-Note

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noise
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Beitrag von noise » Fr, 27. Mai. 16, 12:21

Ulf hat geschrieben:Muss ein Prof. oder ein Wimi denn überhaupt den Studenten fragen oder seinen Namen erwähnen, wenn er die Ergebnisse einer studentischen Arbeit z.B. in einer Veröffentlichung weiterverwenden möchte?
Wenn er Ihn korrekt zitiert und dabei nicht gegen das Urheberrecht verstößt natürlich nicht.
Ulf hat geschrieben:Schließlich hat der Prof./Wimi dem Studenten das Thema überlassen, damit "gehören" die Ergebnisse eigentlich dem Betreuer, oder?
Das Thema überlassen - ich würde das hier mal als Idee bezeichnen. Ideen sind generell nicht schutzwürdig, da diese erst durch die Ausarbeitung ihren eigentlichen Charakter annehmen. Der Studierende leistet eigene Arbeit um die Idee auszugestalten. Hierdurch entsteht der Urheberrechtsanspruch. (UrhG §2)

Ulf hat geschrieben:Wenn ich die Ergebnisse nicht verwenden darf, warum soll ich dann überhaupt eine Arbeit betreuen?
Weil es zu deiner Arbeit gehört, dafür wirst du vom Staat bezahlt. Es bestehen durchaus auch Formen der Weiterverwendung, die eine Nutzung der Ergebnisse ermöglichen: Gemeinsame Paper oder eine korrektes zitieren des Studierenden. (UrhG §51
Ulf hat geschrieben:Dass es natürlich guter Stil sein kann, den Studenten darüber zu informieren bzw. ihm sogar eine Co-Autorschaft anzubieten, steht auf einem anderen Blatt, aber für den Fall, dass sich da jemand querstellt, darf es doch eigentlich nicht so sein, dass es dann für den Betreuer heißt, Pech gehabt, Arbeit war umsonst, oder?
Wenn der Betreuer gern unter seinem Namen Textteile oder Abbildungen des Studierenden veröffentlichen möchte hat der Betreuer allerdings Pech. Das Werk gehört dem Studierenden und ihm obliegt hier das Veröffentlichungsrecht. (UrhG §12) Davon abgesehen plagiert der Betreuer in diesem Moment ganz schlicht. Das kann fiese Folgen haben: Was ist wenn der Studierende etwas falsch gemacht hat? Wenn er nicht als Autor draufsteht, kann man dem dann schlecht die Schuld in die Schuhe schieben, oder? Einen Dr. oder habil. Grad sollte man durch eigene Intelligenz erlangen, nicht durch schlaues aneinanderreihen von studentischen Arbeiten. Oder vielleicht eine andere Analogie: Würde ein Studierender eine Masterarbeit abgeben in der er wesentliche Passagen einer Dr.-Arbeit übernimmt, so wäre dies ja auch nicht zulässig.
hantoren hat geschrieben:Experimentell erhobene Daten lassen sich, genau wie eine wissenschaftliche Erkenntnis, nicht durch das Urheberrecht schützen.
Da bin ich anderer Meinung. Es handelt sich dabei um eine Datenbank nach UrhG §87a


Ein paar Quellen:

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Sa, 28. Mai. 16, 20:41

Einen Dr. oder habil. Grad sollte man durch eigene Intelligenz erlangen, nicht durch schlaues aneinanderreihen von studentischen Arbeiten.
Heute mein König.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
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jan1989
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Beitrag von jan1989 » So, 29. Mai. 16, 20:26

Das mit dem Zitieren ist eine Sache. Ich finde die Drohung schlimmer, dass die Arbeit plötzlich auf "nicht-bestanden" geändert werden sollte. Das hieße ja der Student müsste die Arbeit wiederholen. Das ganze ist durch die Drohung irgendwie noch unseriöser...und nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.

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Beitrag von noise » So, 29. Mai. 16, 23:25

jan1989 hat geschrieben:Ich finde die Drohung schlimmer, dass die Arbeit plötzlich auf "nicht-bestanden" geändert werden sollte. Das hieße ja der Student müsste die Arbeit wiederholen. Das ganze ist durch die Drohung irgendwie noch unseriöser...und nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.
Richtig, inhaltlich gibt das keinen Sinn. Also man kann nicht einfach ins Prüfungsamt gehen und sagen: "Hallo, ich bin hier Professor und würde gern die Note von XY ändern."

Ich schätze mal, dass es zu der Geschichte noch ein bisschen mehr gibt. In den "Quellen" wird ja auch meist nur die Geschichte des Studierenden vorgestellt; die andere Seite fehlt.

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Beitrag von jan1989 » Mo, 30. Mai. 16, 13:16

Ich weiß nicht, ob man sich da in der Situation so sicher ist/ sein kann und nicht lieber doch vorsichtshalber unterschreibt.

hantoren
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Beitrag von hantoren » Fr, 10. Jun. 16, 22:46

Die Angeklagte hat den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen und damit den Strafbefehl akzeptiert. Das Strafverfahren ist somit beendet und es wird keine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Harburg mehr geben.

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Beitrag von Gibbel1 » Mi, 15. Jun. 16, 11:36

Quelle?
M*****ING hat geschrieben:Bin auch 17. Aber Mathe kann ich bestimmt als wie du...

Sebastian88
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Beitrag von Sebastian88 » Di, 21. Jun. 16, 12:09

Ja, hätte auch gerne einen ausführlichen Bericht dazu, um zu erfahren, wie die Sache verlaufen/ausgegangen ist.

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Beitrag von Dennis Worry » Mi, 22. Jun. 16, 13:07

Sebastian88 hat geschrieben:Ja, hätte auch gerne einen ausführlichen Bericht dazu, um zu erfahren, wie die Sache verlaufen/ausgegangen ist.
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