Befreiung von der Zahlung der Studiengebühren
Verfasst: Mo, 07. Mär. 16, 21:05
Moin!
Im Laufe meines Studiums hatte ich über vier Jahre Studiengebühren gestundet. Nun habe ich auf der Seite der IFB Hamburg, die die Stundung verwaltet, einen Antrag auf Überprüfung der Zahlungspflicht gemäß §129 a Abs. 2 Hamburger Hochschulgesetz gefunden.
Aus diesem Folgt, dass man von der Zahlung der Studiengebühren befreit ist, wenn die Darlehensschuld die Höchstgrenze von 17.000 € überschreitet. Hier die genauen Formulierungen:
"Hiermit beantrage ich die Überprüfung der Zahlungspflicht gemäß § 129 a Abs. 2 HmbHG, da die Summe
der fälligen Gebührenforderungen und der nachstehend aufgeführten Darlehensschuld die
Höchstgrenze von EUR 17.000,-- überschreitet.
Die Höhe meiner Darlehensschuld nach § 17 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beträgt..."
Jetzt versuche ich es zu verstehen. Man kann gar nicht mehr, als 10.000€ als Darlehen vom BaföG aufgedrückt bekommen. Also eigentlich sind diese 17.000 völlig Banana, weil es gar nicht geht, so viel Schulden mit BaföG zu machen. Wohl ging es aber, dass ich insgesamt über 30.000 an Leistungen (Zuschuss + Darlehen) erhalten habe.
Hat jemand Erfahrung damit? Habe ich eine Chance diese Befreiung zu bekommen und wenn nicht, wozu schreiben sie so ein Gesetz?
Im Laufe meines Studiums hatte ich über vier Jahre Studiengebühren gestundet. Nun habe ich auf der Seite der IFB Hamburg, die die Stundung verwaltet, einen Antrag auf Überprüfung der Zahlungspflicht gemäß §129 a Abs. 2 Hamburger Hochschulgesetz gefunden.
Aus diesem Folgt, dass man von der Zahlung der Studiengebühren befreit ist, wenn die Darlehensschuld die Höchstgrenze von 17.000 € überschreitet. Hier die genauen Formulierungen:
"Hiermit beantrage ich die Überprüfung der Zahlungspflicht gemäß § 129 a Abs. 2 HmbHG, da die Summe
der fälligen Gebührenforderungen und der nachstehend aufgeführten Darlehensschuld die
Höchstgrenze von EUR 17.000,-- überschreitet.
Die Höhe meiner Darlehensschuld nach § 17 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beträgt..."
Jetzt versuche ich es zu verstehen. Man kann gar nicht mehr, als 10.000€ als Darlehen vom BaföG aufgedrückt bekommen. Also eigentlich sind diese 17.000 völlig Banana, weil es gar nicht geht, so viel Schulden mit BaföG zu machen. Wohl ging es aber, dass ich insgesamt über 30.000 an Leistungen (Zuschuss + Darlehen) erhalten habe.
Hat jemand Erfahrung damit? Habe ich eine Chance diese Befreiung zu bekommen und wenn nicht, wozu schreiben sie so ein Gesetz?