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Wie darf sich B.Sc. noch bezeichnen?

Verfasst: Mi, 01. Jan. 14, 15:52
von Deep Blue Sea
Moin! Eigentlich ist es recht spät sich danach zu fragen, wenn bereits M.Sc. in Sicht ist, aber aus Interesse tue ich es trotzdem.

Trotz Internetsuche einschließlich Foren, VDI, Ingenieurkammern usw. kann ich keine exakte Antwort darauf finden ob ich mich mit meinem B.Sc. Schiffbau offiziell als Schiffbauingenieur bezeichnen darf. Klar, offiziell gilt das, was auf dem Zeugnis steht. Die Berufsbezeichnung eines Ingenieurs erfüllen wir ja, und im Gespräch ist klar, was wir antworten, wenn man uns fragt was wir vom Beruf sind. Aber gleichzeitig ist der Titel "Ingenieur" rechtlich geschützt und wenn man sowas nicht beachtet, dann kann man derbe auf die Schnauze fallen, wenn auf der Visitenkarte, Homepage oder sonstwo neben B.Sc. Schiffbau oder M.Sc Schiffbau und Meerestechnik irgendwo "Schiffbauingenieur" steht.

Was bin ich nun, außer der einen Zeile im Zeugnis? Was ist so ein Schiffbaubachelor? Ing? Schiffstechniker?
Und wo kann man das rechtsverbindlich klären? Handelskammer? Dekanat?

Verfasst: Mi, 01. Jan. 14, 18:34
von Formelsammler
Wir haben nicht einmal einen B. Eng. :x - Wir sind einfach wissenschaftlich ausgebildete Fachleute in spezifischen Bereichen der Ingenieurwissenschaften ... Um als Ingenieur im Beruf bezeichnet werden zu dürfen, braucht man nicht unbedingt das durchzumachen, was wir durchmachen bzw. -spielen mussten ... Aus Entsetzen bin ich nur B. Sc. oder M. Sc. bis ich mich endlich über einen würdigen Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. rer. nat. Dr.-Ing. XYZ freuen könnte ;)

Halbscherz beiseite ... habe ich auch nichts Konkretes gefunden. Dies würde mich auch interessieren, aber was bringt es?! B. Sc. Informatik-Ingenieurwesen oder B. Sc. Maschinenbau ist auch ausreichend ...

Re: Wie darf sich B.Sc. noch bezeichnen?

Verfasst: Mi, 01. Jan. 14, 22:29
von noise
Deep Blue Sea hat geschrieben: Trotz Internetsuche einschließlich Foren, VDI, Ingenieurkammern usw. kann ich keine exakte Antwort darauf finden ob ich mich mit meinem B.Sc. Schiffbau offiziell als Schiffbauingenieur bezeichnen darf.
Gemäß § 1 Hamburgisches Gesetz über das Ingenieurwesen (HmbIngG) darf man wohl den Titel als Wortverbindung führen. Da du mit einem dreijährigen Abschluss Ingenieur heißen darfst, darfst du eventuell auch Schiffbauingenieur heißen.

Deep Blue Sea hat geschrieben:Was bin ich nun, außer der einen Zeile im Zeugnis? Was ist so ein Schiffbaubachelor? Ing? Schiffstechniker?
In deinem Master Zeugnis wird auch stehen, dass dein Abschluss einem Dipl-Ing. gleichwertig ist. Du hast halt einen Master of Science Abschluss und bist Ingenieur, eigentlich relativ easy.
Techniker bedürfen denke ich eine Technikerausbildung.
Deep Blue Sea hat geschrieben:Und wo kann man das rechtsverbindlich klären? Handelskammer? Dekanat?
Vor Gericht letzendlich. Ansonsten kannst du es bei der Handelskammer oder der Hamburgischen Ingenieurkammer - Bau versuchen.


Die of Science Geschichten sind ansonsten notwendig, damit man überhaupt promovieren darf, sonst wirds nix mit dem Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. rer. nat. Dr.-Ing.

Re: Wie darf sich B.Sc. noch bezeichnen?

Verfasst: Mi, 01. Jan. 14, 22:47
von Formelsammler
noise hat geschrieben: Die of Science Geschichten sind ansonsten notwendig, damit man überhaupt promovieren darf, sonst wirds nix mit dem Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. rer. nat. Dr.-Ing.
:lol:
Danke für die fundierten Infos! Mein Beitrag war nicht ernst gemeint. Ich habe erst vor Kurzem auswendig lernen können, wie man B. Sc. als Abkürzung schreibt, geschweige denn auf ihre Bedeutung zu achten ; )
Einfache Regel: Studium ist in erster Linie für Titel -> TUHH is the best in the north -> Habilitation ist das Höchsträngige -> mindestens zwei Stück davon haben -> Du bist Mr. Olympia ohne viele Sorgen zu machen ; )

Danke nochmals für die Infos und alles Gute zum neuen Jahr : )

Verfasst: Sa, 04. Jan. 14, 16:38
von dosenöffner
Wirf mal nen Blick in das (englische) Diploma-Supplement zu deinem Bachelor-Zeugnis.
Punkt 5.2. Professional Status
The holder is allowed to hold the restricted occupational title "Ingenieur" in Germany.

Verfasst: Sa, 04. Jan. 14, 17:03
von Deep Blue Sea
Alles klar. Vielen Dank an alle!

Übrigens, im Englischen gibt es das Problem als solches nicht. Schiffbauingenieur ist dort kein "Shipbuilding Engineer" (was sogar manche Amerikaner, die ich kenne, nicht wussten), sondern ein "Naval Architect" und damit ist B.Sc. Nav. Arhitecture ein selbsterklärender Begriff.

Verfasst: Mo, 06. Jan. 14, 17:54
von NetFalcon
dosenöffner hat geschrieben:Wirf mal nen Blick in das (englische) Diploma-Supplement zu deinem Bachelor-Zeugnis.
Punkt 5.2. Professional Status
The holder is allowed to hold the restricted occupational title "Ingenieur" in Germany.
In was ? Ich hab nur ein Zeugnis und eine Urkunde bekommen...

Verfasst: Mo, 06. Jan. 14, 20:30
von Lachs
Du hast auch nur eins. Das ist aber zweisprachig.