Krankenschein am Wochenende

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Raindrop
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Beitrag von Raindrop » Mo, 16. Jul. 12, 00:37

Odatas hat geschrieben:Omg geh zu einem x beliebigen Arzt und sag du arbeitest an der Tanke oder so dann stellt er dir auch den Schein am Freitag fürs Wochenende aus.

Und zum gefühlt Millionsten mal...die Anwesenheitsbescheinigung reicht nicht aus. ES MUSS ein Gelber Arbeitsunfähigkeitsschein sein...
Das ist falsch.

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Dennis Worry
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Beitrag von Dennis Worry » Mo, 16. Jul. 12, 03:33

Raindrop hat geschrieben:
Odatas hat geschrieben:Omg geh zu einem x beliebigen Arzt und sag du arbeitest an der Tanke oder so dann stellt er dir auch den Schein am Freitag fürs Wochenende aus.

Und zum gefühlt Millionsten mal...die Anwesenheitsbescheinigung reicht nicht aus. ES MUSS ein Gelber Arbeitsunfähigkeitsschein sein...
Das ist falsch.
Es muss eine AU sein, wie auch immer diese im jeweiligen Bundesland aussieht. Ausserdem werden AUs uebers wochenende augestellt, von Aerzten. War bei mir mehrfach der Fall.
Zur Vereinfachung ist das Skalarprodukt des zu untersuchenden Vektorraumes als Flächenintegral zweier unbekannter Funktionen definiert.
Hellgate Harburg (tm)
http://rs85.rapidshare.com/files/917478 ... LA1_Dl.pdf

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Beitrag von Happy » Mo, 16. Jul. 12, 07:37

Fürs Wochenende kannste dir sonst auch nen Notarzt nach Hause bestellen. Die sind dann dafür zuständig. Musst nicht extra ins Krankenhaus laufen (ist für die KV auch viel teurer).

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Beitrag von Fullcontact » Mo, 16. Jul. 12, 08:54

Ich seh da jetzt nicht so das Problem, dass man nicht erst montags zum Arzt gehen könnte :o

malte441
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Beitrag von malte441 » Mo, 16. Jul. 12, 09:43

Es gibt dazu ein Formblatt des P-Amtes:

http://www.tu-harburg.de/t3resources/tu ... testes.pdf

Darin wird ein Attest, ein Krankenschein ODER eine AU gefordert.

Dazu aus §20 der ASPO (in meiner Fassung von 2009):
"
Ist der/die Studierende am Prüfungstag krank, so muss das Attest einer Ärztin bzw. eines Arztes innerhalb von 3 Arbeitstagen im Prüfungsamt abgegeben werden.
"

Attest != AU

noise
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Beitrag von noise » Mo, 16. Jul. 12, 10:29

malte441 hat geschrieben: Dazu aus §20 der ASPO (in meiner Fassung von 2009):
"
Ist der/die Studierende am Prüfungstag krank, so muss das Attest einer Ärztin bzw. eines Arztes innerhalb von 3 Arbeitstagen im Prüfungsamt abgegeben werden.
"
Attest != AU
Das ist in der ASPO leider umgangssprachlich formuliert: Gemeint ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Attestieren kann dir der Medizinmann alles, z.B. auch das du gesund bist.

Die Wahrheit ist allerdings, dass nichts anderes außer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein) rechtsgültig akzeptiert wird. Es gibt Leute die deswegen ihr Studium an der TUHH beenden mussten.

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