BAföG nach der Regelstudienzeit

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RoD
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BAföG nach der Regelstudienzeit

Beitrag von RoD » Mo, 17. Jan. 11, 08:57

Moin,

ich befinde mich jetzt im 10en Fachsemester, also im letzten Semester der Regelstudienzeit. Das 'normale' BAföG läuft ja nur bis zur Regelstudienzeit. Weiss einer ob es möglich ist, den BAföG- Bezug zu verlängern, wenn man z.B. nur ein Semester länger brauch. Es gibt ja die Klausel, dass bei erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussprüfung man weiterhin BAföG erhält, allerdings haben wir ja keine Abschlussprüfung...

Vielen Dank und Gruß

ROD

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Beitrag von Jim West » Mo, 17. Jan. 11, 10:14

Du kannst Hilfe zum Studienabschluss beantragen. Das ist dann ein ganz normaler Kredit von der KFW der dir über das Bafögamt ausgegeben wird. Du erhälst auch nur deinen Baföganspruch und nicht mehr.

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Vincent
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Beitrag von Vincent » Mo, 17. Jan. 11, 17:32

du kannst auch einen antrag auf verlängerung der förderungszeit stellen, sofern du diesen auch gut begründen kannst.

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Beitrag von wasnulos » Di, 18. Jan. 11, 13:52

Moin

Vom BaföG Amt kannst du nichts erwarten.
Selbst die Studenabschlusshilfe hat gewisse Harken.

Das hier gilt nun für Bachelor/Master/Diplomer

--> BaföG gibt es nur für die Regelstudienzeit
--> Verlängerung der Höchstdauer nur noch wenn ASTA Vollmitglied
--> Verlängerung z.B. durch Schwangerschaft oder eigene Krankheit

<Studienabschlusshilfe> Vollkredit mit Verzinsung
--> Rückzahlung mit mind. 105€, 6 Monate nach Studienende
--> Studienabschlusshilfe gibt es für das Diplom oder den Bachelor
--> Studienabschlusshilfe gibt es für den Master NICHT
--> Keine Stundung möglich (als Bachelor Master Adee)

<Studienabschlusshilfe> Prognosebescheinigung mit Monat des Abschlusses
--> Max. 12 Monate bis zum Abschluss


<Alternative> Wohngeld (ist aber ein extremer Aufwand)

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Beitrag von NightStalker » Di, 18. Jan. 11, 14:21

Gremiensemester zum Anrechnen hast nicht nehm ich an ?
-- Chrz&#261;szcz brzmi w trzcinie w Szczebrzeszynie.
-- &#22909;&#22909;&#23398;&#20064;&#65292;&#22825;&#22825;&#21521;&#19978;&#65281;

dragon
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Re: BAföG nach der Regelstudienzeit

Beitrag von dragon » Mi, 16. Feb. 11, 23:24

RoD hat geschrieben:Moin,

ich befinde mich jetzt im 10en Fachsemester, also im letzten Semester der Regelstudienzeit. Das 'normale' BAföG läuft ja nur bis zur Regelstudienzeit. Weiss einer ob es möglich ist, den BAföG- Bezug zu verlängern, wenn man z.B. nur ein Semester länger brauch. Es gibt ja die Klausel, dass bei erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussprüfung man weiterhin BAföG erhält, allerdings haben wir ja keine Abschlussprüfung...

Vielen Dank und Gruß

ROD
Moin, genau deswegen bin ich die letzen Tage häufiger zwischen BaföG Amt und TU hin und her geschlendert... hab nämlich die gleiche Frage gehabt und eine klare Antwort war nicht leicht zu bekommen...

Ergebnis: Wir haben in dem Sinne keine Abschlussarbeit... es ist aber gemeint, das wir nach 10 Sem. mit dieser einen Prüfung hätten fertig sein müssen.
Also solltest du deine Diplomarbeit zum ersten mal im 10. Semester nicht bestanden haben, kannst du eine Verlängerung des Bafögs beantragen.
Nach meiner DPO darf ich die Diplomarbeit mit einer offenen Leistung beginnen, sollte also diese eine offene Leistung eine Klausur sein, die wärend des 10. Sem. parallel zur Diplomarbeit geschrieben wird und nicht bestanden worden ist, so kann man das wohl auch beantragen.

Also es bringt nichts einen ersten Klausurversuch zu opfern.

So hat man es mir zumindestens dort erklärt, es schadet aber sicherlich nicht zu deiner Sachbearbeiterin zu gehen um auf Nr. sicher zu gehen... weil irgendwie hat man mir in jedem Stockwerk was anderes gesagt...

Die Studienabschlusshilfe (verzinster Kedit) ist aber möglich, wenn dir die UNI bestätigt, dass du in den nächsten 12 Monaten fertig wirst mit deinem Studium (Diplom).

Viele Grüße und falls du andere Infos dort bekommen solltest, würde ich mich sehr über einen Infoaustausch freuen^^

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Beitrag von wasnulos » Do, 17. Feb. 11, 22:06

Moins

Beantrage Wohngeld... da hast schon mal 50 Euro geschenkt

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Beitrag von Deep Blue Sea » Fr, 22. Apr. 11, 09:41

So. Poste es hier weil es der erstbeste BaföG-Thread war, das ich fand.

Ich habe gehört, dass es bei der Rückzahlung des BaföGs irgendwelche Vergünstigungen gibt, wenn man es vor dem Ende der Regelstudienzeit absetzt und sich anders finanziert.

Was ist da genau los und wie sind die Bedingungen? Ich habe ein Stipendium als eine alternative Geldquelle in Sicht und muss es hinterher nicht einmal zurückzahlen. Wäre es sinnvoll Paar Monate vor dem Ende des 6. Semesters die BaföG Förderung zu beenden, vorausgestezt ich gehe dan nahtlos ins Stipendium?
Ignoranti quem portum petat nullus suus ventus est.
Seneca, "Epistulae morales ad Lucilium", VIII, LXXI, 3

B.Hauck
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Beitrag von B.Hauck » Di, 26. Apr. 11, 10:21

Die Vergünstigungen gibt es, wenn du vor Ende der Regelstudienzeit deinen Abschluss (!) machst. Wenn du früher aufhörst, BAföG zu beziehen, mindert das aber natürlich deine Gesamtdarlehensschuld.

Im Wesentlichen gibt es 3 Möglichkeiten, weniger zurückzahlen zu müssen:

1. Alles auf einmal zurückzahlen --> pauschal 25% Erlass.
2. Zu den besten 30% des Abschlussjahrgangs gehören UND Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer (oder 6M/12M später) --> 25% Erlass (20%/15%).
3. ~4 Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer seinen Abschluss machen --> pauschal ~2500€ Erlass

http://www.bva.bund.de/cln_092/nn_37687 ... -node.html

Nairolf

Beitrag von Nairolf » Di, 26. Apr. 11, 11:28

Oder 10 Jahre außer Landes leben/arbeiten und nichts zurückzahlen müssen. Eine super Sache, wenn man sich keine Familie oder so in BRD angelacht hat.

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