Ersetze einfach mal Studenten durch Bürger und da hast was? Richtig! So ziemlich jedes Staatssystem auf diesem Planeten.Akashi hat geschrieben:Zwangsmitgliedschaft für jeden Studenten und die Gremien können sich das gewünschte Geld selbst von den Studenten per Beschluss besorgen und wenn mal was schief läuft, dann dürfen die Studenten bluten...
Campus Shop - Fortsetzung Diskussion
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Mir gehts darum, daß ein solches System zum Missbrauch einladen könnte.
1. Rechtstaatliches Handeln ist nicht beliebig, es ist an das Recht (Gesetz) und Kontrolle des Rechts (Gewaltenteilung) gebunden.
2. Verwechsle Demokratie nicht mit Rechtstaatlichkeit (es kann beides gleichzeitig existieren, muss aber nicht).
3. Die studentischen Gremien sind der Staat im Staate.. was sagt da wohl der Verfassungsschutz ?
1. Rechtstaatliches Handeln ist nicht beliebig, es ist an das Recht (Gesetz) und Kontrolle des Rechts (Gewaltenteilung) gebunden.
2. Verwechsle Demokratie nicht mit Rechtstaatlichkeit (es kann beides gleichzeitig existieren, muss aber nicht).
3. Die studentischen Gremien sind der Staat im Staate.. was sagt da wohl der Verfassungsschutz ?
Zahlenbeispiel? Wir sind hier nicht an der FH!
Ja und? Kann es auch...Akashi hat geschrieben:Mir gehts darum, daß ein solches System zum Missbrauch einladen könnte.
Und zu Deinen sonstigen Ausführungen: Das Studierendenparlament als Vertretungsorgan der verfassten Studierendenschaft kann auch nur im Rahmen gewisser gesetzlich vorgegebener Schranken Entscheidungen treffen. Ansonsten glaube ich nicht, dass dieses Forum der richtige Ort ist, um anerkannte Prinzipien der Selbstverwaltung in Frage zu stellen. Das hast Du wie gesagt überall. Du bist auch Zwangsmitglied der Gemeinde, in der Du wohnst und den Entscheidungen des Gemeinderates ausgeliefert. Da ist auch Missbrauch möglich, ja nicht nur möglich, es kommt auch ab und zu mal vor!
Wer nicht wählen geht hat auch keine Stimme. Selbst schuld! Jeder hat das Recht zu wählen oder sogar sich aufstellen zu lassen. Und wenn einem bei der Wahl egal war, wer entscheidet, dann sollte es einem auch, wenn was schief läuft egal sein.baumchen hat geschrieben:von <20% der studenten ... also passt es wieder nicht ^^Ulf hat geschrieben: Die Gremien werden ja von den Studenten gewählt, also passt das wieder.
The lexical ambiguity and syntactic arrangement inherent in this prose communication tend to predict a degree of confusion in the desired recipient.
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Was soll denn die Aussage sein, nicht zur Wahl zu gehen?
Wo die Legitimation bleibt? Hier:
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Ergo: Mit deiner Immatrikulation hast du die Richtlinien anerkannt, auch die, dass du durch ein StuPa vertreten wirst, welches du wählen kannst, aber nicht musst. Wenn dir das nicht gefällt, hättest du dir das bei der Immatrikulation überlegen müssen.Satzung über das Studium an der TUHH hat geschrieben:Teil III
Immatrikulationsordnung
§ 22
Immatrikulation
(1) Bewerberinnen und Bewerber werden auf Antrag durch die Immatrikulation als Studierende Mitglieder der TUHH mit den daraus folgenden, im HmbHG, in der Grundordnung der TUHH und in der Satzung der Studierendenschaft näher beschriebenen Rechten und Pflichten. Sie werden für einen Studiengang nach den §§ 52, 54 und 56 HmbHG immatrikuliert. Die Mitgliedschaft endet durch die Exmatrikulation.