Was darf eigentlich ein Ingenieur?

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ah2004
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Beitrag von ah2004 » Sa, 06. Feb. 10, 21:21

du darfst an 230v rumfummeln:)
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Beitrag von M.Pole » Sa, 06. Feb. 10, 23:22

ah2004 hat geschrieben:du darfst an 230v rumfummeln:)
ohne studium kann man auch an 230V rumfummeln.
wie siehts denn rechtlich aus? Wenn man das als Ingeniuer gemacht hat kann man davon ausgehen, dass es von jemand vom Fach gemacht wurde (versicherungstechnisch) oder muss man da Elektroniker sein um sagen zu können, dass es fachgerecht gemacht wurde?

ups
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Beitrag von ups » So, 07. Feb. 10, 12:05

eine gute frage. wäre mal interessant irgendwo fakten zum thema zu bekommen. könnte zwar sein, dass man mit nem hohen abschluss die rechte der unteren "erbt", aber ehrlich gesagt glaube ich das nicht...
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keksproduzent
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Beitrag von keksproduzent » So, 07. Feb. 10, 22:14

Wenns rechtlich verbindlich sein soll:

DIN VDE 1000-10
Abschnitt 5.2

Dort heißt es:

Die Anforderung der fachlichen Ausbildung für bestimmte Tätigkeiten auf dem Gebiet der Elektrotechnik ist in der Regel durch den Abschluss einer der nachstehend genannten Ausbildungsgänge des jeweiligen Arbeitsgebietes der Elektrotechnik erfüllt:

a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter,
b) Ausbildung zum Handwerksmeister,
c) Ausbildung zum Industriemeister,
d) Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker,
e) Ausbildung zum Diplomingenieur, Bachelor oder Master.


Leider (oder wenn ich mir einige Kommilitonen so ansehe: zum Glück :P ) ist das alleine nicht ausreichend.

Wenn Du irgendwas an einer Anlage machen willst, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist - und das ist meistens der Fall ;-) - dann musst Du darüber hinaus im Installateurverzeichnis des zuständigen VNB eingetragen sein. (§13 NAV)

Du bist dann außerdem auch verpflichtet, die notwendigen Messgeräte bereitzuhalten, um die ordnungsgemäße Installation der Anlage überprüfen zu können - und damit ist kein Multimeter gemeint sondern eher ein Installationstester nach DIN VDE 0100/0413. Gibts zum Beispiel bei Fluke oder Benning, jedoch nicht für 20 € im Baumarkt.

Außerdem bist Du ebenfalls verpflichtet, die relevanten Normen zu kennen.
Und mal Hand aufs Herz: Wer kann mir sagen, wo Bereich 0 in einem Badezimmer aufhört und wo Bereich 2 anfängt. Ohne irgendetwas nachzulesen, ist schon die korrekte Dimensionierung eines Kabels inklusive Verlegeart, Häufung und Umgebungstemperatur für die meisten unmöglich.

Es gibt da also durchaus einige Hürden zu meistern, damit das rechtlich einwandfrei ist.

Ein Ingenieursprivileg haben wir aber auf jeden Fall alle sicher: Wir sind für Konstruktionsmängel direkt und persönlich haftbar. Also immer brav dran denken, wenn man später mal eine Unterschrift unter ein Freigabeformular setzt. Eine gute Berufshaftpflicht ist dann auch angebracht.
Das wird meistens aber erst ein paar Jahre nach dem Berufseinstieg interessant. Am Anfang wird man mit Freigaben wenig zu tun haben.

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Beitrag von Harry » Mo, 08. Feb. 10, 12:45

Sehr schön, in mehrerlei Hinsicht was gelernt. :)

ups
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Beitrag von ups » Mo, 08. Feb. 10, 23:13

Auch von mir danke! Gut das wir so einiges Abnicken dürfen, was wir im Studium nie gelernt haben :)
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