Klausur WiSe 10/11, Aufgabe 5a.
"Warum gilt die Grenzschichttheorie nicht im Ursprung der Grenzschicht?"
Kennt jemand die Antwort? Ich komme da durcheinander weil es nicht klar ist welcher Ursprung gemeint ist.
Strömungsmechanik für Schiffbauingenieure [Rung]
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Strömungsmechanik für Schiffbauingenieure [Rung]
Ignoranti quem portum petat nullus suus ventus est.
Seneca, "Epistulae morales ad Lucilium", VIII, LXXI, 3
Seneca, "Epistulae morales ad Lucilium", VIII, LXXI, 3
Mit Ursprung ist die Wand gemeint, an der das Fluid haftet. Aus diesem Grund ist der Gradient der Geschwindigkeit (senkrecht zur Wand bzw. du/dy) dort unendlich. Die Grenzschichttheorie besagt ja, dass sich das Strömungsfeld um einen Körper aus äußerer Potentialströmung und der Grenzschicht, in der das Geschwindigkeitsprofil durch eine Funktion angenähert wird (meist mit der siebten Wurzel / 1/7-Potenz-Gesetz) zusammensetzt. Da diese Funktionen aber keine unendliche Steigung bei null besitzen, gilt die Grenzschichttheorie nicht im Ursprung / an der Wand.
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Mal wieder ne Frage. Die Aufgabenstellung ist mit grüner Schrift im Bild aufgeschrieben. Es ist die Klausur vom WiSe11-12, Aufgabe 4c
Über Divergenz und Rotation komme ich ziemlich schnell auf meine Ableitungen, aber irgendwie bin ich mittlerweile zu blöd um daraus die Funktion zusammenzubasteln.
Über Divergenz und Rotation komme ich ziemlich schnell auf meine Ableitungen, aber irgendwie bin ich mittlerweile zu blöd um daraus die Funktion zusammenzubasteln.
Ignoranti quem portum petat nullus suus ventus est.
Seneca, "Epistulae morales ad Lucilium", VIII, LXXI, 3
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