Abgabe Bachelorarbeit / Prüfungsamt

Themen zu Organisation und Verwaltung des Studiums ohne Semesterzuordnung (Bitte hier keine fachlichen Themen einstellen sowie keine organisatorischen Fragen, die in direktem und unmittelbaren Zusammenhang zu bestimmten Lehrveranstaltungen stehen.)

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slmndr
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Abgabe Bachelorarbeit / Prüfungsamt

Beitrag von slmndr » Mi, 18. Sep. 13, 13:33

Moin Moin,

komischerweise war dazu nix in der Suche zu finden: Ich halte am Freitag meinen Vortrag zur Bachelorarbeit. Das Abgabedatum ist auf den 27.09. festgelegt. Der Prof braucht doch aber den Wisch vom Prüfungsamt, auf dem steht, dass ich sie fristgerecht abgegeben habe, oder? Dann müsste ich ja zwingend morgen schon die Arbeit beim Prüfungsamt einreichen, um mir den Stempel und den Wisch zu holen. Liege ich damit richtig?

Da das Prüfungsamt Freitag ja nicht geöffnet hat, müsste ich die Arbeiten wieder mitnehmen. Das ist doch auch ohne Probleme möglich, oder?

Drucken wollte ich bei CobraCopy an der Uni HH. Liegt für mich auf dem Weg. Druckpunkt scheint ja kein Geld mit den "dummen Studenten" machen zu wollen. Außerdem bin ich mir bei CobraCopy sicher, dass ich meine Farbseiten vor dem Druck durchzählen kann. Sonst übersteigt das mein Budget. Gibt es da Einwände gegen?

Vielen Dank schonmal! :)

Trixini
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Beitrag von Trixini » Mi, 18. Sep. 13, 13:38

Moin,

ich bin in der gleichen Situation (Vortrag Freitag, Abgabe die Woche drauf) und laut Profs Aussage kann man den Vortrag halten ohne abgegeben zu haben...

noise
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Beitrag von noise » Mi, 18. Sep. 13, 13:44

Deine Arbeit wird vom Prüfungsamt gestempelt. Dieses Exemplar legst du deinem Erstprüfer vor. Dazu erhälst du meines Erachtens auch deinen Laufzettel.

http://www.tuhh.de/tuhh/studium/ansprec ... rbeit.html

Wenn das Prüfungsamt Freitag nicht geöffnet hat, kannst du erst Montag abgeben, oder schon Donnerstag.

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Beitrag von noise » Mi, 18. Sep. 13, 13:45

Trixini hat geschrieben:Moin,

ich bin in der gleichen Situation (Vortrag Freitag, Abgabe die Woche drauf) und laut Profs Aussage kann man den Vortrag halten ohne abgegeben zu haben...
Möglich ist das. Wann/Ob der Vortrag tatsächlich gehalten wird ist ja schwer zu überprüfen.

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Beitrag von slmndr » Mi, 18. Sep. 13, 14:00

Bei den Vorträgen im Institut bei uns ist es so, dass der Prof die Arbeit vorliegen hat. Die Frage ist nur, ob sie abgestempelt sein muss.

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Beitrag von Trixini » Mi, 18. Sep. 13, 15:13

laut § 24 ASPO ist das ja vom Ding her nicht erlaubt, sehe ich gerade :?
Nach Abgabe der schriftlichen Arbeit hat der/die Studierende einen Vortrag von etwa 30 Minuten Dauer über das Ergebnis ihrer bzw. seiner Arbeit zu halten.
Allerdings stimme ich noise zu, dass das nicht wirklich zu prüfen ist.

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Beitrag von mj' » Mi, 18. Sep. 13, 16:58

Also ich hab bei der Abgabe meiner Arbeit einen Zettel bekommen, den der Prof/Betreuer ausfüllen musste und auf dem das Datum des hochschulöffentlichen Vortrags eingetragen werden sollte. Ich muss sagen, mich würde es nicht wundern, wenn das Prüfungsamt es komisch findet, wenn der Termin des Vortrags auf dem Zettel vor der Abgabe der Arbeit liegt. Es sei denn du lässt da ein falsches Datum in der Zukunft eintragen.

Die Arbeit wird im PA nur gestempelt und du nimmst sie anschließend mit. Es sollte also kein Problem sein, sie vor Freitag stempeln zu lassen.

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