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Mathe II Herr VOß

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 12:38
von Ktt7
kann man sich zusammentun und das Ergebniss der Klausur anfechten?

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 13:10
von Nils87
da gehen die Chancen gegen 0 denke ich

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 13:27
von qwerty
Meines Wissens gab es keine Beeinträchtigungen von außen, was die Schiene schon einmal ausschließt.
Les bei Wiki mal nach, was Remonstration bedeutet, oder setz dich mit deinem FSR, dem Asta oder einem Anwalt in Verbindung. In beiden Fällen hast du, egal wie es am Ende ausgeht, aber wohl für alle Zeit beim Institut verschissen.
Und das Ergebnis schien tendenziell auch zum allgemeinen TU-Durchfallschnitt in den ersten Semestern zu passen.

Kein Grund......

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 13:48
von fairmont
Ich sehe leider keinen Grund warum man die Klausur anfechten könnte. Auch wenn ich selbst durchgefallen bin. Das Wissen aus der Vorlesung und Skript reichen aus um die Klausur zu bestehen. Nur weil 85% durchgefallen sind, kann man nicht gleich die Klausur anfechten.

Die Klausur, besonders der LA - Teil war anders gestellt. Und da hats gehapert.

Leider.

MFG

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 13:53
von bsman
qwerty hat geschrieben:
Und das Ergebnis schien tendenziell auch zum allgemeinen TU-Durchfallschnitt in den ersten Semestern zu passen.
Völlig Blödsinn! 14% das gibts ja nicht.
qwerty hat geschrieben:In beiden Fällen hast du, egal wie es am Ende ausgeht, aber wohl für alle Zeit beim Institut verschissen.
Angsthase. Man muss kämpfen.

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 14:25
von qwerty
Kämpfen kannst du nur, wenn du eine Argumentationsgrundlage hat, und die scheint hier aktuell zu fehlen.

p.s.: Ich hab mit ∑=-3 Punkte auch nicht das beste Ergebnis errungen. :roll:

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 15:10
von Ktt7
qwerty hat geschrieben:Kämpfen kannst du nur, wenn du eine Argumentationsgrundlage hat, und die scheint hier aktuell zu fehlen.

p.s.: Ich hab mit ∑=-3 Punkte auch nicht das beste Ergebnis errungen. :roll:


uff dh man hat so gut wie keine chance

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 17:11
von Binsch
Ihr könntet es als Argumentationsgrundlage nehmen, dass es eine Multiple Choice Klausur war, wo euch (wahrscheinlich) wieder Punkte abgezogen wurden, also wo eine Aufgabe, die ihr richtig bearbeitet habt, dadurch dass eine andere falsch ist, auch (halb) falsch wurde. Das ist soweit ich weiß nicht rechtes und es gibt schon Urteile dazu aus anderen Bundesländern.

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 17:29
von schneider
ist das eigentlich Prof. Voss und seinem Institut nicht etwas peinlich. Die stellen sich ja selber als totale Versager in der Lehre hin. Nur weil die in der Lehre nix auf die Reihe kriegen, soll jetzt eine Jahrgang von Ings. in die Tonne getreten werden?

Ich drücke euch mal die Daumen und ich würde über solche Ergebnisse selber nur lachen und das wird wohl jeder Anwalt auch.

Verfasst: Mo, 21. Feb. 11, 19:35
von julimond
schneider hat geschrieben:ist das eigentlich Prof. Voss und seinem Institut nicht etwas peinlich. Die stellen sich ja selber als totale Versager in der Lehre hin. Nur weil die in der Lehre nix auf die Reihe kriegen, soll jetzt eine Jahrgang von Ings. in die Tonne getreten werden?
Gegenfrage: Ist es nicht peinlich, dass 85% der Studenten nicht in der Lage sind, eine Matheklausur zu bestehen? Die Mitarbeiter von Voß bemühen sich wirklich, uns etwas beizubringen. Lernen muss jeder für sich alleine.