Ich bin im 9. Fachsemester und habe gerade das durch Zufall gelesen:
"Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge, die die Regelstudienzeit überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung teilnehmen, wenn sie noch nicht mit der Anfertigung der Abschlussarbeit begonnen haben (§ 51 Absatz 2 Satz 2 HmbHG). Nehmen sie an der Studienfachberatung nicht teil, werden sie exmatri- kuliert (§ 42 Absatz 2 Nr. 7 HmbHG)."
Das hat mich gerade geschockt, aber ich bin nicht exmatrikuliert Die Regelstudienzeit meines Studiengangs beträgt 6 Semester...weiß jemand, was es damit auf sich hat?
Studienordnung
Moderator: (M) Mod.-Team Allgemein