Nein, darfst Du während der WM nicht - zumindest wenn es nach der FIFA geht. Die FIFA hat mit den austragenden Städten Bannmeilen eingeführt, die auch teilweise die Anfahrtswege zu den Stadien beinhalten. Und innerhalb dieser Bannmeilen haben die Städte der FIFA sehr weitreichende Rechte eingeräumt. Man kann ja eine Lizenz für eine Imbißbude oder einen Kiosk auch mal vorübergehend entziehen, nicht wahr?jahi hat geschrieben:Wenn ich ein Kiosk hätte - neben einem WM Stadium... Auf welcher rechtlichen Grundlage könnet die FIFA den MIR vorschreiben, was ich da mache? Als ich das letzte mal geschaut hatte waren wir noch ein rechtsstaat - sind wir jetzt eine fifokratie? Ich würde warten, dass sie mich und meine Firmenlogos verklagen... denn ich bin mir absolut sicher: Ich darf immer und zu jeder Zeit (WM oder nicht) mein eigenes LOGO auf meinem eigenen Grund und Boden ausstellen, solang es nicht inhaltlich verboten ist - und das wollen wir mal nicht annehmen...
Und die meisten Klagen werden wohl erst nach der WM verhandelt...
Übrigens gibts hier noch einen weiteren Artikel: FAZ.NET
Christian