Drittversuch im technischen Whalpflichtfach

Fachdiskussionen rund um Themen und Veranstaltungen ohne Zuordnung zu einem bestimmten Semester (Allgemeine organisatorische und verwaltungstechnische Themen, die NICHT in unmittelbarem und direktem Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu sehen sind, bitte in "Studienverwaltung allgemein" einsortieren!)

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KaffeeOligarch
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Drittversuch im technischen Whalpflichtfach

Beitrag von KaffeeOligarch » Mo, 17. Feb. 14, 17:23

Hi Leute,

was passiert wenn man seinen Drittversuch in einem technischen Wahlplichtfach versemmelt? man könnte ja prinzipiell auch ohne die Prüfung locker genug Credits für seinen Abschluss sammeln, jedoch ist in der Prüfungsordnung (soweit ich weiß) festgehalten, dass 3 mal nicht bestanden in einem Fach zur Exmatrikulation führt.
Falls einer fundiertes Wissen oder eigene Erfahrungen hat mit denen man dieses Dilemma lösen kann wäre ich sehr dankbar.

Vielen Dank,

Oli

Cab
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Beitrag von Cab » Mo, 17. Feb. 14, 18:31

Moin, ich weiß jetzt natürlich nicht genau, auf welches Fach du dich da beziehst. Wenns aber ein benotetes ist, zu dem du dich auch beim Prüfungsamt anmelden musstest, ist das meines Wissens nach genau dieselbe Situation wie bei nem benoteten Pflichtfach. Heißt: Wenn du dich angemeldet hast und nicht rechtzeitig zurückgetreten bist, hast du dich verpflichtet, das Fach zu belegen. Man ist bei ner 5.0 ja auch im nächsten Semester pflichtangemeldet. Somit ist da wohl nach dem versemmelten Drittversuch + mündliche Nachprüfung Schicht im Schacht.

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Beitrag von Consumer whore » Mo, 17. Feb. 14, 22:18

Du musst die Prüfung bestehen.
Du suchst dir aus einem Poll von Vorlesungen ein paar raus. Diese werden dann sobald du sie geschrieben hast genau so wie die Anderen betrachtet.

Also. Auch hier drei Mal schreiben + Mündliche möglich. Mehr nicht!

KaffeeOligarch
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Beitrag von KaffeeOligarch » Mi, 19. Feb. 14, 17:08

Okay danke schonmal.
Ich bin zum Erstversuch nicht angetreten, der Zweitversuch war eine mündliche Prüfung und der Drittversuch wird schriftlich sein (also von allem etwas :lol: ).
Habe ich dann den Anspruch auf eine mündliche Nachprüfung?

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Beitrag von Consumer whore » Do, 20. Feb. 14, 15:09

Jo hast du.

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