Klausurtermin Bürgerliches Recht

Fachdiskussionen rund um Themen und Veranstaltungen ohne Zuordnung zu einem bestimmten Semester (Allgemeine organisatorische und verwaltungstechnische Themen, die NICHT in unmittelbarem und direktem Zusammenhang mit einer Veranstaltung zu sehen sind, bitte in "Studienverwaltung allgemein" einsortieren!)

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turbo
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Beitrag von turbo » Mi, 26. Jan. 05, 18:03

wer haelt mir nen platz frei :wink:

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Schumi
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Beitrag von Schumi » Mo, 31. Jan. 05, 11:13

An alle die in der letzten Vorlesung (am 27.) waren:
Stimmt es dass man sich dort angemeldet haben muss?
Ich war nämlich nicht da, und würde gerne mitschreiben.
Kann ich auch unangemeldet zur Klausur erscheinen oder mich vielleicht jetzt noch irgendwo anmelden?

Gruß Schumi

Dagobert
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Beitrag von Dagobert » Mo, 31. Jan. 05, 11:15

Man muß sich nicht anmelden. Einfach zum Klausurtermin erscheinen.......und bestehen.

Oblivion
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Beitrag von Oblivion » Mo, 31. Jan. 05, 19:34

Ich hatte leider am Donnerstag keine Zeit, deswegen konnte ich nicht da sein. Was wurde denn über die Klausur gesagt? Kann einer mal zusammen fassen? Wäre klasse...
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Beitrag von Dagobert » Di, 01. Feb. 05, 16:59

Die Klausurbesprechung hat ca 30 sec gedauert und er hat so schnell gesprochen, daß man nicht viel mitbekommen konnte.
Das habe ich aufgenommen:
Welches Gericht an welchem Ort,
KEINE PKH,
Unterschied Rechts-Geschäftsfähigkeit,
Rechtsfolge bei Irrtum,
Fristen,
Was ist Dissens,
...

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Beitrag von Oblivion » Di, 01. Feb. 05, 22:24

In der Materialsammlung findet sich ja eine Vorlesungmitschrift. Dort steht geschrieben, dass Berufung nach einem Landesgerichts Verfahren nur zulässig sind, bei einer Beschwer von 750Eur, überall wo ich jetzt geguckt habe steht aber 600Eur? Wer hat Recht?
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Beitrag von Dagobert » Mi, 02. Feb. 05, 08:08

Die Mitschrift ist sehr Überarbeitungsbedürftig! Es haben sich viele Gesetze und Alters- und Wertgrenzen geändert.

Zu deiner Frage: Aktuell, das hat er uns noch extra mitgeteilt, sind es 750 € !!!

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Beitrag von Oblivion » Mi, 02. Feb. 05, 19:15

*hmpf* Das bringt mich ja nun in einen Konflikt ^^ Denn auf den Seiten des Justizministeriums ( http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/zpo/__511.html)
steht noch was von 600 ... Wer hat nun Recht? Wer hat mehr Recht? *g*[/url]

Gibt es eigentlich irgendwo eine Email-Adresse von ihm?
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Beitrag von Dagobert » Mi, 02. Feb. 05, 19:24

Ich schreib treudoof das, was er gesagt hat. Ich glaub, er ist auch nicht immer auf dem aktuellsten Stand.Er ist ja auch Strafrichter...kein Zivilrichter. Aber definitiv hat er 750€ gesagt.

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Beitrag von turbo » Do, 03. Feb. 05, 19:32

geilste aktion: "ey kopiert euch das mal selber ...."

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